08.11.2016, 07:04
Hallo Laganon,
kann es sein dass Du dich vertippt hast und die 834/2007 meinst und nicht eine VO 832?
In Art. 24 der 834/2007 steht zwar, dass die Codenummer Teil der Kennzeichnung sein muss, aber eben nicht, dass sie auf Lieferpapieren angegeben sein muss.
In Art. 31 der 889/2008 steht, dass Angaben auf der Ware oder eindeutig zuzuordnenden Dokumenten erfolgen können (bzw. auf einem von beiden müssen). Also besteht m.E. also keine Pflicht diese Angaben auf den Lieferpapieren zu machen wenn sie auf der Ware gemacht werden.
Die Bezeichnung "Bio" ist Teil der Artikelbezeichnung und Zertifikate etc. des Lieferanten muss der Warenempfänger eh prüfen. Da steht dann ja die Kennung der Kontrollstelle drauf.
LG
Saftschubse
kann es sein dass Du dich vertippt hast und die 834/2007 meinst und nicht eine VO 832?
In Art. 24 der 834/2007 steht zwar, dass die Codenummer Teil der Kennzeichnung sein muss, aber eben nicht, dass sie auf Lieferpapieren angegeben sein muss.
In Art. 31 der 889/2008 steht, dass Angaben auf der Ware oder eindeutig zuzuordnenden Dokumenten erfolgen können (bzw. auf einem von beiden müssen). Also besteht m.E. also keine Pflicht diese Angaben auf den Lieferpapieren zu machen wenn sie auf der Ware gemacht werden.
Die Bezeichnung "Bio" ist Teil der Artikelbezeichnung und Zertifikate etc. des Lieferanten muss der Warenempfänger eh prüfen. Da steht dann ja die Kennung der Kontrollstelle drauf.
LG
Saftschubse