08.11.2016, 06:07
(07.11.2016, 14:19)Saftschubse schrieb: Und schon kann ich Entwarnung geben, die Anforderung steht tatsächlich nicht in den aktuellen VO, wird aber von manchen Kontrollstellen gewünscht....
Gruss
Saftschubse
Guten Morgen,
Obwohl es sich um eine einfache Frage handelt, ist diese nicht ganz eindeutig zu beantworten. Die Einfuhr von Erzeugen aus dem ökologischen Landbau ist im Artikel 32 der VO 832 geregelt. Hier wird auch beschrieben, dass die eingeführten Produkte alle Punkte der vorherigen Artikel II bis IV erfüllen müssen. Der Artikel 23 widerum weist im Absatz 1 darauf hin, dass, wenn ein Produkt innerhalb der EU mit "Bio" gekennzeichnet wird, dieses der VO unterliegt. Damit gilt auch der Artikel 24 (1) a, also müsste die Codenummer auch auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Letztlich soll die Angabe der Codenummer auf dem Lieferschein aber für einen späteren Zeitpunkt (wenn die Ware bereits verwendet wurde) auch der Beweisführung dienen, dass die Ware als vom Lieferanten als "Bio-Ware" gehandhabt wurde. Daher würde ich nicht darauf verzichten wollen.