07.11.2016, 13:04
Hallo liebe Kollegen,
kennt jemand von Euch die Anforderung, dass für Produkte, die der EU-BioVO entsprechen und aus einem Drittland in die EU importiert werden, die Code-Nummer der Zertifizierungsstelle auch auf Lieferpapieren angegeben sein muss wenn sie auf dem Gebinde bereits angegeben ist?
Es geht hier um Waren Schweizer Ursprungs für die keine Kontrollbescheinigung ausgestellt werden muss.
Gruss
Saftschubse
kennt jemand von Euch die Anforderung, dass für Produkte, die der EU-BioVO entsprechen und aus einem Drittland in die EU importiert werden, die Code-Nummer der Zertifizierungsstelle auch auf Lieferpapieren angegeben sein muss wenn sie auf dem Gebinde bereits angegeben ist?
Es geht hier um Waren Schweizer Ursprungs für die keine Kontrollbescheinigung ausgestellt werden muss.
Gruss
Saftschubse