23.02.2016, 12:05
Ich hol das Thema mal wieder hervor, irgendwie passt meine Frage hier herein.
Ich schildere die Situation: Ein Unternehmen (Deutschland) verkauft an die Gastronomie ein Halbfabrikat zur Herstellung eines in der GV abgegebenen Produkts. Für dieses Halbfabrikat liegen die Zutatenliste und die Nährwerte vor, ebenso wie die Nährwerte für das nach Anweisung hergestellte Produkt. Damit ist das Produkt aber noch nicht so wie ein Endverbraucher es kennt, es müssen zwingend weitere Zutaten hinzugefügt werden damit es so wird wie es sein soll. Die Art und Mengen dieser zusätzlichen Zutaten sind aber nicht definiert.
Wenn der Gastronom nun eine Deklaration wie für ein vorverpacktes LM erstellen möchte weil er seinem Kunden die volle Information bieten möchte, dann braucht er doch die aufgeschlüsselte Zutatenliste des Halbfabrikats?
Ich versuche es mal mit einem Beispiel:
Sachbezeichnung des Halbfabrikats: "Halbfabrikat zur Herstellung einer Quarkcreme für eine Torte Typ XY".
Die Zubereitung der Creme ist vorgeschrieben; für Pulver und zubereitete Creme liefert der Hersteller des Pulvers Zutatenliste, Allergene, Nährtwerte, Zusatzstoffdeklaration,.... was der Hersteller liefern muss.
Zur Herstellung der Torte Typ XY gehört aber noch ein Gebäck und eine weitere Zutat XY dazu (ansonsten wäre es nicht typisch dieses Rezept), die Art und Menge kann der Verwender jeweils selber festlegen.
Wie kann der Verwender nun eine Zutatenliste erstellen (auf freiwilliger Basis), die nicht auf zusammengesetzte Zutaten beruht? Eigentlich doch nur wenn der Hersteller des Halbfabrikats dem Verwender die %-Zusammensetzung angibt, oder?
Muss der Hersteller das nach LMIV? Nein, oder?
Wenn doch - wo ist es beschrieben?
Wer kann helfen???
LG
Saftschubse
Ich schildere die Situation: Ein Unternehmen (Deutschland) verkauft an die Gastronomie ein Halbfabrikat zur Herstellung eines in der GV abgegebenen Produkts. Für dieses Halbfabrikat liegen die Zutatenliste und die Nährwerte vor, ebenso wie die Nährwerte für das nach Anweisung hergestellte Produkt. Damit ist das Produkt aber noch nicht so wie ein Endverbraucher es kennt, es müssen zwingend weitere Zutaten hinzugefügt werden damit es so wird wie es sein soll. Die Art und Mengen dieser zusätzlichen Zutaten sind aber nicht definiert.
Wenn der Gastronom nun eine Deklaration wie für ein vorverpacktes LM erstellen möchte weil er seinem Kunden die volle Information bieten möchte, dann braucht er doch die aufgeschlüsselte Zutatenliste des Halbfabrikats?
Ich versuche es mal mit einem Beispiel:
Sachbezeichnung des Halbfabrikats: "Halbfabrikat zur Herstellung einer Quarkcreme für eine Torte Typ XY".
Die Zubereitung der Creme ist vorgeschrieben; für Pulver und zubereitete Creme liefert der Hersteller des Pulvers Zutatenliste, Allergene, Nährtwerte, Zusatzstoffdeklaration,.... was der Hersteller liefern muss.
Zur Herstellung der Torte Typ XY gehört aber noch ein Gebäck und eine weitere Zutat XY dazu (ansonsten wäre es nicht typisch dieses Rezept), die Art und Menge kann der Verwender jeweils selber festlegen.
Wie kann der Verwender nun eine Zutatenliste erstellen (auf freiwilliger Basis), die nicht auf zusammengesetzte Zutaten beruht? Eigentlich doch nur wenn der Hersteller des Halbfabrikats dem Verwender die %-Zusammensetzung angibt, oder?
Muss der Hersteller das nach LMIV? Nein, oder?
Wenn doch - wo ist es beschrieben?
Wer kann helfen???
LG
Saftschubse