05.05.2017, 07:22
Liebe Fachkreisler,
ich brauche Eure Hilfe bzw. Erfahrung.
Ich bin ja in der Schweiz tätig und hier ist das Lebensmittelrecht zum 01.05.2017 revidiert und dabei sehr stark an das EU-Recht angeglichen worden, in weiten Teilen ist es nun identisch. Auch in dem Punkt, der in der LMIV "Fernabsatz" heisst (ist in der Schweiz in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) unter dem Stichwort "Fernkommunikationstechnik" zu finden).
Nun meine Frage(n) zur Umsetzung bzw. Auslegung dieses Punktes in der VO in der EU / in Deutschland:
Wir haben nur gewerbliche Kunden (zum Teil seeeehr kleine Unternehmen, und die bestellen tatsächlich per Fax oder telefonisch und haben teilweise nichtmal E-Mail); Privatpersonen können nicht bei uns bestellen.
Wer hat Erfahrungen mit ähnlichen Situationen? Oder kann mir ein Dokument verlinken oder zusenden, in dem die mögliche Auslegung der VO in solchen Situationen beschrieben wird?
Liebe Grüsse
Saftschubse
ich brauche Eure Hilfe bzw. Erfahrung.
Ich bin ja in der Schweiz tätig und hier ist das Lebensmittelrecht zum 01.05.2017 revidiert und dabei sehr stark an das EU-Recht angeglichen worden, in weiten Teilen ist es nun identisch. Auch in dem Punkt, der in der LMIV "Fernabsatz" heisst (ist in der Schweiz in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) unter dem Stichwort "Fernkommunikationstechnik" zu finden).
Nun meine Frage(n) zur Umsetzung bzw. Auslegung dieses Punktes in der VO in der EU / in Deutschland:
- Wie kann ich das bei Bestellungen per Telefon lösen? Muss der Verkaufsinnendienst immer nachfragen ob die Spezifikation vorliegt?
- Wie ist es bei Bestellungen per Fax oder E-Mail? Theoretisch kann ein bestehender Kunde ein für ihn neues Produkt bestellen - muss dann rückgefragt werden, ob die Spezifikation vorliegt? Unseren Kunden ist teilweise nicht bewusst, dass sie diese brauchen um Ihrer Pflicht nachkommen zu können...
- Wenn es keinen klassischen Webshop gibt sondern nur eine abgespeckte Version in der aus dem Warenkorb nur ein vorausgefülltes Bestellformular kommt, das per Mail oder Fax (oder als Hilfestellung für die telefonische Bestellung) eingereicht wird? Reicht ein Hinweis, dass die Spezifikation angefordert werden kann unter einer Telefonnummer oder Mailadresse?
Dass Spezifikationen auf der Homepage/im Shop verfügbar sind ist das erklärte Ziel, aber es ist ziemlich wahrscheinlich technisch nicht bis zum Ablauf der Übergangsfrist zu realisieren.
Wir haben nur gewerbliche Kunden (zum Teil seeeehr kleine Unternehmen, und die bestellen tatsächlich per Fax oder telefonisch und haben teilweise nichtmal E-Mail); Privatpersonen können nicht bei uns bestellen.
Wer hat Erfahrungen mit ähnlichen Situationen? Oder kann mir ein Dokument verlinken oder zusenden, in dem die mögliche Auslegung der VO in solchen Situationen beschrieben wird?
Liebe Grüsse
Saftschubse