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Hygiene in Kaffeeröstereien
#6
Guten Morgen,

wahrscheinlich habe ich etwas missverständlich geschrieben. Die 853/2004 ist nicht anwendbar. Diese legt die strengeren Hygienevorschriften für die verschiedenen Lebensmittelbetriebe fest. Die 852/2004 muss für alle Lebensmittelbetriebe anwendbar. Diese beschreibt jedoch nur, "... das die Wände ... leicht zu reinigen" sind. Das kann auch über ein trockenes Reinigungsverfahren gegeben seiin. Ebenso schreibt sie die Desinfektion nicht zwingend vor "...gegebenenfalls desinfizierbar...". Damit Sind glatte Oberflächen nicht zwingend erforderlich, das diese vor allem für eine leichte Desinfektion und die Nassreinigung erforderlich sind.

So wie ich Micha kenne, würde er nicht diskutieren, wenn die Wände, Böden nicht leicht zu reinigen sind. Doch das Anbringen von Fließen ist aus meiner Sicht nur notwendig, wenn ich eine Nassreinigung durchführen muss (mikrobielle Risiken). Und diese Forderung gibt die VO nicht vor.
Im Gegensatz, wie Saftschubse schon schrieb, stärkt sie mit dem Satz "...die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind." die Eigenverantwortung der Lebensmittelhersteller.
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RE: Hygiene in Kaffeeröstereien - von laganon - 16.02.2016, 06:55
RE: Hygiene in Kaffeeröstereien - von laganon - 19.02.2016, 05:22

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