17.02.2016, 07:26
Hallo Michael,
ich wüsste auch nicht, warum die VO nicht zur Anwendung kommen sollte - aber die VO lässt ja auch ein Türchen offen: "... es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind."
- keine mikrobiologische Gefahr, da trocken/ niedriger aw, keine Wasserspiele beim Reinigen,
- geringe biologische Gefahr oder sind Kaffeebohnen / Kaffee Ziel von Schädlingen / Lästlingen?
- keine Fremdkörpergefahr da Kaffee vor dem Verzehr (in den meisten Fällen) gefiltert wird; da aber keine Wasserspiele gemacht werden, wird sich deswegen auch kein Putz lösen - dass er sich nicht wegen schlechter Substanz löst sollt sichergestellt sein
- Allergene / Kreuzkontamination: keine Allergene vorhanden
Hilft das schon bei der Argumentation? Einmal schriftlich zusammenfassen im Eigenkontrollkonzept mit diesen (und ggf. weiteren) Argumenten und dann soll das Amt erstmal Argumente dagegen bringen.
LG
Saftschubse
ich wüsste auch nicht, warum die VO nicht zur Anwendung kommen sollte - aber die VO lässt ja auch ein Türchen offen: "... es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind."
- keine mikrobiologische Gefahr, da trocken/ niedriger aw, keine Wasserspiele beim Reinigen,
- geringe biologische Gefahr oder sind Kaffeebohnen / Kaffee Ziel von Schädlingen / Lästlingen?
- keine Fremdkörpergefahr da Kaffee vor dem Verzehr (in den meisten Fällen) gefiltert wird; da aber keine Wasserspiele gemacht werden, wird sich deswegen auch kein Putz lösen - dass er sich nicht wegen schlechter Substanz löst sollt sichergestellt sein
- Allergene / Kreuzkontamination: keine Allergene vorhanden
Hilft das schon bei der Argumentation? Einmal schriftlich zusammenfassen im Eigenkontrollkonzept mit diesen (und ggf. weiteren) Argumenten und dann soll das Amt erstmal Argumente dagegen bringen.
LG
Saftschubse