16.02.2016, 06:55
Guten Morgen,
Erfahrungen in diesem bereich habe ich auch nicht, aber ich kann Dir einen Kontakt vermitteln, wenn Du spezielle Fragen hast. Unabhängig davon können nicht die gleichen Anforderungen gesetzt werden. Eine Kaffeerösterei fällt nicht unter die VO (EG) 853/2004. Damit ist sie aus meiner Sicht nicht mit einem Fleischer oder Feinkostladen gleichzusetzen. Auch ist das mikrobielle Risiko deutlich minmiert, da die Kaffeebohnen während des Röstens einer thermischen Belastung ausgesetzt werden. Und auch bei der Zubereitung wird das Produkt vom "trocknen" Zustand (kein Wachstum, da geringer aw-Wert) schlagartig erhitzt auf über 85°C. Nich zu verachten sind aber chemische Kontaminanten. Hier müsste eigentlich der Schwerpunkt liegen.
Erfahrungen in diesem bereich habe ich auch nicht, aber ich kann Dir einen Kontakt vermitteln, wenn Du spezielle Fragen hast. Unabhängig davon können nicht die gleichen Anforderungen gesetzt werden. Eine Kaffeerösterei fällt nicht unter die VO (EG) 853/2004. Damit ist sie aus meiner Sicht nicht mit einem Fleischer oder Feinkostladen gleichzusetzen. Auch ist das mikrobielle Risiko deutlich minmiert, da die Kaffeebohnen während des Röstens einer thermischen Belastung ausgesetzt werden. Und auch bei der Zubereitung wird das Produkt vom "trocknen" Zustand (kein Wachstum, da geringer aw-Wert) schlagartig erhitzt auf über 85°C. Nich zu verachten sind aber chemische Kontaminanten. Hier müsste eigentlich der Schwerpunkt liegen.