24.07.2015, 10:54
Liebe Saftschubse,
als Hauswirtschafterin hüpft mir das Herz, wenn ich deine Überlegungen lese!
Mir scheinen alle Punkte plausibel, könnten ggf. mit Verweis auf Arbeits- oder Verfahrensanweisungen z. T. konkretisiert oder auf bestimmte Bereiche eingegrenzt werden:
LG
als Hauswirtschafterin hüpft mir das Herz, wenn ich deine Überlegungen lese!
Mir scheinen alle Punkte plausibel, könnten ggf. mit Verweis auf Arbeits- oder Verfahrensanweisungen z. T. konkretisiert oder auf bestimmte Bereiche eingegrenzt werden:
- Zur Kappe als "Haarbedeckung": In der Fischverarbeitung ist es üblich, Haarnetze tragen zu lassen und zwar so, dass alle (!) Haare darunter verschwinden - in der Gastronomie wird man damit auf Grenzen stoßen (Gästekontakt, Kochmützen sind Tradition etc...). Du solltest daher ganz deutlich definieren, in welchem Bereich was gilt (mir war z. B. schon immer unverständlich, weshalb Frauen Haarnetze tragen, Männer im gleichen Arbeitsbereich dagegen Kappen).
- Den Satz zu den Reinigungsgeräten würde ich etwas umformulieren, damit kein Missverständnis aufkommt: "Reinigungsgeräte für Boden und Anlagen sind getrennt voneinander zu lagern und müssen von allen Seiten trocknen können. Sie dürfen weder den Boden noch sich gegenseitig berühren."
- Die beschriebene "Handwascheinrichtung" mittels Schlauch halte ich wegen der Spritzgefahr ebenfalls für unzureichend.
- Abfalltüten müssen reißfest und durchfeuchtungssicher sein, Papiertüten und -säcke sind daher nicht geeignet für schwere oder feuchte Abfälle. Für das Bündeln anderer Papierabfälle könnte man sie m. E. jedoch einsetzen, wenn sie dazu deutlich gekennzeichnet werden.
- Kaputte und zerfranste Reinigungsgeräte sind nicht nur wegen der möglichen Fremdkörperverteilung problematisch, sondern erfüllen nicht die Anforderung an leicht zu reinigende Oberflächen (in den Rissen und an den Fransen setzt sich Schmutz fest, der kaum oder gar nicht zu entfernen ist).
- Was die fehlende Dokumentation der Funktionskontrolle betriftt, gilt der QM-Satz "Was nicht dokumentiert wird, existiert nicht."
- Ein Heizkörper ist generell nicht zu belasten, zu besetzen oder zu behängen, weil er aus der Wandverankerung gerissen werden kann und zusammen mit dem ggf. austretenden Wasser (heiß!!) zu Verletzungen oder zum Produktionsstopp führt.
- Messer könnte man mittels auf der Klinge aufgelasertem oder wasserfest bedrucktem Batch Code inventarisieren und dann eindeutig zuordnen. Eine nicht erkennbare Inventarisierung ist nutzlos, da nicht zuordbar. Nur so lassen sich private und betriebliche Werkzeuge und Arbeitsgeräte identifizieren und einwandfrei zuordnen.
- Reinigungspläne sind eine Mindestanforderung, auf denen der Hinweis, dass eine Dokumentation der gereinigten Gegenstände und Bereiche zu erfolgen hat, meistens fehlt. Ich halte dies für eine sinnvolle Ergänzung.
- Ein Mop wurde bei uns immer "Dreckschleuder" genannt - aus gutem Grund! Er ist kein geeignetes Reinigungsgerät, auch weil er sehr lange trocknet und sich der Behang lösen kann. Nur im absoluten Ausnahmefall kann der Mop für die Reinigung schwer zugänglicher Ecken geeignet sein, weil er viel Wasser aufnimmt, das dann zugleich zum Einweichen und bei der Aufnahme fester Verschmutzungen nutzt.
- Reinigungsdokumentation für Personalbereich i. O., aber auch hier ist Papier geduldig. Eine Nachkontrolle ist erforderlich.
- Säcke mit Roh- oder Fertigwaren sollten auch im Produktionsprozess keine Bodenberührung haben, sondern kippsicher auf Roste oder Wagen abgestellt werden. Im Lager dürfen sie den Boden nicht berühren, weil dieser dann nicht mehr leicht zu reinigen ist.
LG