06.02.2015, 20:00
Die Diskussion mutet schon ein wenig skurril an! Muttermilch als Primärprodukt? JA, eindeutig, was denn sonst? Man könnte die Debatte jetzt ad absurdum führen, die Milch als Energydrink deklarieren wollen, die Mutter als Säugetier klassifizieren und nach der Cross Compliance für Milchvieh... Nein! Wo bleibt eigentlich der Frauenbeauftragte des Fachkreises?
Mal sachlich: Problematisch ist weniger die Frage der Abgabe, sondern vielmehr die der Behandlung. Jede (!) Muttermilch hat immer ihren eigenen Keimstatus, daher kann der KiTa nur geraten werden, ausschließlich einzeln verpackte, tiefgefrorene und mit dem Namen des Kindes versehene Muttermilch-Portionen entgegen zu nehmen, diese unter Wahrung aller Hygieneregeln kurz vor Verabreichung vorsichtig aufzutauen, unmittelbar zu erwärmen (auf maximal 40 °C, d. h. nicht kochen, das verträgt weder Kind noch Muttermilch!) und in desinfizierten (hier: ausgekochten) Fläschchen sofort zu verabreichen.
Nicht verwendete bzw. übrig gebliebene Milch ist unbedingt zu entsorgen.
Das lässt im Grundsatz gar keine Debatten zu. Und wenn die Einrichtung all das nicht gewährleisten kann oder will, muss die Mutter eben selbst stillen, das ist ihr laut Mutterschutzgesetz seitens des Arbeitgebers zu ermöglichen.
Mal sachlich: Problematisch ist weniger die Frage der Abgabe, sondern vielmehr die der Behandlung. Jede (!) Muttermilch hat immer ihren eigenen Keimstatus, daher kann der KiTa nur geraten werden, ausschließlich einzeln verpackte, tiefgefrorene und mit dem Namen des Kindes versehene Muttermilch-Portionen entgegen zu nehmen, diese unter Wahrung aller Hygieneregeln kurz vor Verabreichung vorsichtig aufzutauen, unmittelbar zu erwärmen (auf maximal 40 °C, d. h. nicht kochen, das verträgt weder Kind noch Muttermilch!) und in desinfizierten (hier: ausgekochten) Fläschchen sofort zu verabreichen.
Nicht verwendete bzw. übrig gebliebene Milch ist unbedingt zu entsorgen.
Das lässt im Grundsatz gar keine Debatten zu. Und wenn die Einrichtung all das nicht gewährleisten kann oder will, muss die Mutter eben selbst stillen, das ist ihr laut Mutterschutzgesetz seitens des Arbeitgebers zu ermöglichen.