06.02.2015, 19:22
also die Zusammenfassung zusammengefasst:
solange kein Befall vorliegt, braucht nur ein Kontrollsystem installiert sein. Für die Kontrollabstände gibt es nur Empfehlungen, keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Es wird lediglich an den Sinn appeliert, dass Monitoring auch irgendwann mal zu überprüfen.
Peter
solange kein Befall vorliegt, braucht nur ein Kontrollsystem installiert sein. Für die Kontrollabstände gibt es nur Empfehlungen, keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Es wird lediglich an den Sinn appeliert, dass Monitoring auch irgendwann mal zu überprüfen.
Peter