Kontrollabstände Schädlingsbekämpfung - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Schädlingsbekämpfung (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=75) +--- Thema: Kontrollabstände Schädlingsbekämpfung (/showthread.php?tid=3371) |
Kontrollabstände Schädlingsbekämpfung - pglass - 12.01.2015 Hallo zusammen, gibt es eine verbindliche Aussage über Kontrollabstände für das Monitoring in Betrieben, wie z.B. Bäcker, Fleischer, Restaurants, Zerlegebetriebe, Mühlen, Kantinen, Großküchen, usw.. Reicht einmal pro Jahr?? oder doch besser monatlich. Es geht mir hier nicht um eine Befallssituation, sondern um die dokumentierte Kontrolle. Gibt es hier Zeit-/ Intervallvorgaben? Peter - FischRob - 15.01.2015 Hallo und guten Morgen bei uns im Unternehmen wurden die Kontrollintervalle seinerzeit mal auf 3x jährlich festgelegt (Austausch Fluginsektenklebefallen und Kontrolle Nagerboxen). Dann kam ein kleines Audit von Lidl und denen war das zu wenig. Die wollten wenigsten quartalsweise eine Kontrolle, wenn nicht noch häufiger. Eine allgemeine Festegung zur Häufigkeit ist mir nicht bekannt. Die richtet sich wohl tatsächlich nur nach gutdünken und dem Monitoringergebnis. - laganon - 16.01.2015 Guten Morgen, eine allgemeingültige Festlegung gibt es nicht. Eine Mindestanforderung für Betriebe, in denen auch bei Befall keine Gefahr für die gehandelten oder gelagerten Lebensmittel besteht, sollte das Intervall bei viermal im Jahr sein, um auch alle Situationen im Unternehmen zu den unterschiedlichen Jahreszeiten berücksichtigen zu können. Lebensmittelbetriebe, die nach dem BRC - STANDARD zertifiziert sind, müssen Kontrollintervalle von 12 mal im Jahr einhalten. Geregelt ist dies in der BRC-Guideline für Schädlingsbekämpfung. Diese sollten auch eingehalten werden, bei allen Betrieben, in denen ein eventueller Schadnagerbefall eine Kontaminationsgefahr darstellt und die mit einem Non-Tox-Monitoring arbeiten. 12 mal und nicht alle acht Wochen deswegen, weil es über das Jahr entsprechend des örtlichen Befallsdruck von außen kritischere und unkritische Zeiten gibt. So kann das Intervall auch verkürzt und etwas verlängert werden. Dies sollte sich aber nach den Empfehlungen des Schädlingsbekämpfers und nicht nach der Urlaubsplanung des Unternehmens richten. Wenn ein präventives Monitoring (mit bestimmten Giftködern) installiert ist, wird sich das Kontrollintervall auf alle vier Wochen reduzieren. Dies ist in den Risikominderungsmaßnahmen der eingesetzten Mitteln festgelegt. - pglass - 04.02.2015 Hallo zusammen, zusammengefasst kann man also sagen: die Kontrollintervalle in einem IFS oder BRC zertifizierten Betrieb regelt die Zertifizierung. Bei nicht zertifizierten Betrieben (z.B. Bäckereien, Restaurants, Produktionsküchen, o.ä.) gibt es keine verbindlichen Vorgaben, nur Empfehlungen, die von monatlich bis zweimal im Jahr reichen. Richtig??? Nicht gerade erbaulich. Was ist z.B. mit den Schlachtern/ Fleischern, die eine EU Zulassung haben oder benötigen. Gibt es da auch nur Empfehlungen?? bisdenndann Peter - laganon - 05.02.2015 Ne, <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> das möchte ich so aber nicht im Raum stehen lassen. Die Zertifizierung ist die Überprüfung von Anforderungen eines Standards durch eine unabhängige Stelle. Diese legt jedoch keine Fristen fest. Der BRC - STANDARD ist der einzige Standard, der eine aktuelle Guide-Line zu diesem Thema hat, doch die ist ein Empfehlung. Aber was ist mit dem Fachexperten. Dieser müsste doch hier fachkompetent Fristen festlegen können. - Lothar - 06.02.2015 Das Monitoring (ohne Befall) ist mit wirkstoffreien Fraßködern durchzuführen, hierfür gibt es (soweit mir bekannt) keine verbindlichen Aussagen. Es sollte immer in Abhängigkeit vom Befall, bei Mäusen innerhalb von 2 bis 4, bei Ratten innerhalb von 4 bis 6 Wochen kontrolliert werden. Die Kontrolle ermöglicht eine verlässliche Einschätzung des Befallszustandes, daran sollte jedem Lebensmittelbetrieb gelegen sein. [/b] - pglass - 06.02.2015 also die Zusammenfassung zusammengefasst: solange kein Befall vorliegt, braucht nur ein Kontrollsystem installiert sein. Für die Kontrollabstände gibt es nur Empfehlungen, keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Es wird lediglich an den Sinn appeliert, dass Monitoring auch irgendwann mal zu überprüfen. Peter |