16.01.2015, 07:16
Guten Morgen,
eine allgemeingültige Festlegung gibt es nicht. Eine Mindestanforderung für Betriebe, in denen auch bei Befall keine Gefahr für die gehandelten oder gelagerten Lebensmittel besteht, sollte das Intervall bei viermal im Jahr sein, um auch alle Situationen im Unternehmen zu den unterschiedlichen Jahreszeiten berücksichtigen zu können. Lebensmittelbetriebe, die nach dem BRC - STANDARD zertifiziert sind, müssen Kontrollintervalle von 12 mal im Jahr einhalten. Geregelt ist dies in der BRC-Guideline für Schädlingsbekämpfung. Diese sollten auch eingehalten werden, bei allen Betrieben, in denen ein eventueller Schadnagerbefall eine Kontaminationsgefahr darstellt und die mit einem Non-Tox-Monitoring arbeiten. 12 mal und nicht alle acht Wochen deswegen, weil es über das Jahr entsprechend des örtlichen Befallsdruck von außen kritischere und unkritische Zeiten gibt. So kann das Intervall auch verkürzt und etwas verlängert werden. Dies sollte sich aber nach den Empfehlungen des Schädlingsbekämpfers und nicht nach der Urlaubsplanung des Unternehmens richten. Wenn ein präventives Monitoring (mit bestimmten Giftködern) installiert ist, wird sich das Kontrollintervall auf alle vier Wochen reduzieren. Dies ist in den Risikominderungsmaßnahmen der eingesetzten Mitteln festgelegt.
eine allgemeingültige Festlegung gibt es nicht. Eine Mindestanforderung für Betriebe, in denen auch bei Befall keine Gefahr für die gehandelten oder gelagerten Lebensmittel besteht, sollte das Intervall bei viermal im Jahr sein, um auch alle Situationen im Unternehmen zu den unterschiedlichen Jahreszeiten berücksichtigen zu können. Lebensmittelbetriebe, die nach dem BRC - STANDARD zertifiziert sind, müssen Kontrollintervalle von 12 mal im Jahr einhalten. Geregelt ist dies in der BRC-Guideline für Schädlingsbekämpfung. Diese sollten auch eingehalten werden, bei allen Betrieben, in denen ein eventueller Schadnagerbefall eine Kontaminationsgefahr darstellt und die mit einem Non-Tox-Monitoring arbeiten. 12 mal und nicht alle acht Wochen deswegen, weil es über das Jahr entsprechend des örtlichen Befallsdruck von außen kritischere und unkritische Zeiten gibt. So kann das Intervall auch verkürzt und etwas verlängert werden. Dies sollte sich aber nach den Empfehlungen des Schädlingsbekämpfers und nicht nach der Urlaubsplanung des Unternehmens richten. Wenn ein präventives Monitoring (mit bestimmten Giftködern) installiert ist, wird sich das Kontrollintervall auf alle vier Wochen reduzieren. Dies ist in den Risikominderungsmaßnahmen der eingesetzten Mitteln festgelegt.