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Mikrobiologische Untersuchungen Spülmaschinen
#3
Hallo zusammen,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Behörden zufrieden sind, wenn man die Reinigungserfolgskontrolle anhand von Abkltschproben auf dem Spülgut nachweist.
Alle anderen behördlichen Auflagen erfüllen wir selbstverständlich gerne, wenn man uns einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lässt, aus dem der Rechtsgrund für weitergehende Prüfungen klar hervorgeht. Spätestens an dieser Stelle ist meisten Schluss.

Viele Grüße
Michael Bäuml
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von LuxQM - 20.09.2014, 13:00
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 23.09.2014, 15:22
[Kein Betreff] - von etolit_hygiene - 30.09.2014, 07:28

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