Mikrobiologische Untersuchungen Spülmaschinen - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Reinigung/Desinfektion (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=76) +--- Thema: Mikrobiologische Untersuchungen Spülmaschinen (/showthread.php?tid=3362) |
Mikrobiologische Untersuchungen Spülmaschinen - etolit_hygiene - 12.09.2014 Hallo zusammen, hoffentlich passt das Thema hier am besten rein <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> In letzter Zeit ist es mir häufiger passiert, dass es da offenbar Unkenntnis/Fehleinschätzungen in Bezug auf die mikrobiologischen Prüfungen an gewerblichen Geschirrspülmaschinen gibt. Es werden immer wieder Tests mit Bio-Indikatoren von Seiten der Behörden oder Beratungsfirmen empfhohlen oder sogar verlangt (meistens bei Altenfplegeheimen). Wenn man die DIN 10510 für Mehrtankgeschirrspülmaschinen betrachtet, ist dort auch von diesen Tests die Rede und wir führen die für unsere Kunden auch gerne durch. Jedoch weicht die DIN 10512 für Eintankgeschirrspülmaschinen an dieser Stelle deutlich ab und ein Test mit Bio-Indikatoren ist nur für die Typprüfung des Herstellers vorgesehen. Wie soll ich mich denn nun korrekt verhalten, wenn eine Behörde dem Küchenleiter auferlegt, die Eintankmaschinen mit Bio-Indikator-Tests zu prüfen? Da es in der DIN 10512 keine Verfahrensanweisung/-hinweise gibt, kann ich das eigentlich nicht machen - oder was denkt ihr darüber? Viele Grüße etolit_hygiene - LuxQM - 20.09.2014 Na wenn die das verlangen, dann nach Rechtsgrundlage und Parametern fragen und den Spielball der Behörde doch einfach in die Schuhe schieben <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> Für die DIN ~100,- EUR zu berappen finde ich auch ein wenig viel ;-( Auch die müssten frei zugänglich sein, finde ich. - Michael Bäuml - 23.09.2014 Hallo zusammen, ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Behörden zufrieden sind, wenn man die Reinigungserfolgskontrolle anhand von Abkltschproben auf dem Spülgut nachweist. Alle anderen behördlichen Auflagen erfüllen wir selbstverständlich gerne, wenn man uns einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lässt, aus dem der Rechtsgrund für weitergehende Prüfungen klar hervorgeht. Spätestens an dieser Stelle ist meisten Schluss. Viele Grüße Michael Bäuml - etolit_hygiene - 30.09.2014 Hallo ihr beiden, danke für die Antworten <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Ich werde das in Zukunft wahrscheinlich genauso handhaben, da dürften wir dann deutlich weniger Stress haben <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Ja, die Normen sind wirklich ganz schön teuer, aber wenn ich Beratung anbiete, dann sollte ich dieses Geld trotzdem investieren. Zumal kann man auch online-Lizenzen für eine Firma kaufen und dann zahlt man jährlich einen Betrag und kann dann aber auf jede Norm zugreifen, die für einen wichtig ist - zumindest ging das an der FH in der Bibliothek so... Schöne Woche etolit_hygiene |