15.08.2014, 05:32
Wir haben ja im Rahmen von SODEXO schon kurz über die Wiedergutmachung gesprochen. Gestern hatte ich ein sehr merkwürdiges Erlebnis, bei welchem ich doch über die Rechtslage sehr ins Grübeln gekommen bin.
Ich habe in einem Restaurant ein Cordon Blue aus Hühnerbrust bestellt. Nach dem ich die Hälfte gegessen habe (habe beim Essen leider auf der FKLMH - SEITE gesurft <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s --> ) musste ich feststellen, dass das Cordon Blue nicht durchgegart war. Dies habe ich reklamiert. Angeboten wurde mir durch das Unternehmen, dass Stück erneut durchzubraten (darauf habe ich dankend verzichtet) oder alternativ eine Gratis-Espresso.
Im ersten Moment ging ich davon aus, dass dies nach BGB richtig ist. Mir wurde die Korrektur des mangelhaften Produkts angeboten, und da ich darauf verzichtet habe, habe ich auch auf weitere Leistungen in Bezug auf die Gewährleistungspflicht verzichtet.
Aber lässt sich dies wirklich so einfach auf das Gaststättengewerbe übertragen? Was wäre richtig gewesen?
Ich habe in einem Restaurant ein Cordon Blue aus Hühnerbrust bestellt. Nach dem ich die Hälfte gegessen habe (habe beim Essen leider auf der FKLMH - SEITE gesurft <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s --> ) musste ich feststellen, dass das Cordon Blue nicht durchgegart war. Dies habe ich reklamiert. Angeboten wurde mir durch das Unternehmen, dass Stück erneut durchzubraten (darauf habe ich dankend verzichtet) oder alternativ eine Gratis-Espresso.
Im ersten Moment ging ich davon aus, dass dies nach BGB richtig ist. Mir wurde die Korrektur des mangelhaften Produkts angeboten, und da ich darauf verzichtet habe, habe ich auch auf weitere Leistungen in Bezug auf die Gewährleistungspflicht verzichtet.
Aber lässt sich dies wirklich so einfach auf das Gaststättengewerbe übertragen? Was wäre richtig gewesen?