Lebensmittelinfektionen - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Verbraucherinformationen (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=64) +--- Forum: Verbraucherfragen (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=82) +--- Thema: Lebensmittelinfektionen (/showthread.php?tid=2648) |
Lebensmittelinfektionen - Druidelix - 16.12.2006 LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung (16.12.2006) USA: Immer mehr Lebensmittelinfektionen über Obst und Gemüse ----------------------------------------------------------- Washington (aho/lme) - In den USA erkranken immer mehr Menschen an Lebensmittelinfektionen, die sie sich über Obst, Salat und Gemüse zuziehen. Wie eine Auswertung von 5.000 Krankheitsausbrüchen mit insgesamt 152.097 Erkrankten durch die Verbraucherschutzorganisation "CSPI" (Center for Science in the Public Interest) zeigt, erkrankten in den USA im Zeitraum von 1990 bis 2004 mehr als 31.000 Menschen an einer Lebensmittelinfektion über Obst, Salat und Gemüse. Die Daten im Einzelnen: Fisch und Meeresfrüchte: 984 Ausbrüche mit 9.969 Erkrankten Mehrkomponentenlebensmittel*: 947 Ausbrüche mit 27.812 Erkrankten Obst, Salat und Gemüse: 639 Ausbrüche mit 31.496 Erkrankten Geflügel und Geflügelgerichte: 541 Ausbrüche mit 16.280 Erkrankten Fleisch und Fleischgerichte: 467 Ausbrüche mit 13.220 Erkrankten Eier und Eiergerichte: 341 Ausbrüche mit 11.027 Erkrankten * Infektion war einer bestimmten Zutat nicht exakt zuzuordnen. ----------------------------------------------------------- © Copyright LME Aktuell - Lebensmittel und Ernährung Gruß Drui - Druidelix - 16.12.2006 Mehr Lebensmittelvergiftungen in Deutschland In Deutschland steigt die Zahl der Infektionen mit Listerien. Die Keime werden meist über Lebensmittel übertragen. Berlin - 2001 wurden bundesweit 217 Fälle gemeldet, 2005 waren es bereits 510 Meldungen, heißt es im jüngsten Bulletin des Robert-Koch-Instituts (RKI). Vor allem Schwangere, Neugeborene, Senioren und Menschen mit einer schwachen Immunabwehr sind betroffen. Listerien sind stäbchenförmige Bakterien, die insbesondere in Rohmilch, Rohwurst wie Mett- oder Teewurst, geräuchertem Fisch und vakuumverpackten, verzehrfertigen Produkten vorkommen. Die Keime sterben beim Erhitzen über 70 Grad Celsius. Kühle Temperaturen überstehen sie schadlos. Die Keime kommen auf der ganzen Welt vor. Eine Infektion kann bei Menschen krampfartige Leibschmerzen, Durchfall oder grippeähnliche Symptome auslösen. In schweren Fällen kann es auch zu Entzündungen von Leber, Milz oder Hirnhaut kommen. Neun Prozent der Listeriose-Fälle, die dem RKI gemeldet wurden, verliefen zwischen 2001 und 2005 tödlich. Das Bakterium infiziert den Menschen über den Darm. Der Krankheitserreger ist höchst wählerisch. Er infiziert zwar den Menschen, nicht aber die Maus oder den Hund. Artikel erschienen am 12.12.2006 WELT.de 1995 - 2006 Gruß Drui TK-Erdbeeren infizieren Kinder - laganon - 07.10.2012 "Eine Charge Tiefkühl-Erdbeeren ist sehr wahrscheinlich die Ursache des großen Ausbruchs von akutem Brechdurchfall bei Kindern und Jugendlichen in den östlichen Bundesländern" BfR 05. Oktober 2012 http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/31/eine_charge_tiefkuehl_erdbeeren_ist_sehr_wahrscheinlich_die_ursache_des_grossen_ausbruchs_von_akutem_brechdurchfall_bei_kindern_und_jugendlichen_in_den_oestlichen_bundeslaendern-131762.html Schade finde ich es nur, dass trotz fehlender Untersuchungsergebnisse letzte Woche die Cateringfirma als der Verursacher in der Berliner Presse dargestellt wurde. Ich denke, der Ruf dieser Firma ist irreperabel beschädigt. Auch wenn jetzt herauskommen sollte, dass es ein Vorlieferant war. - etolit_hygiene - 08.10.2012 Vielleicht nicht unbedingt "irreparabel". Wenn die bei Sodexo eine gute Marketingabteilung haben, können die es auch wieder schaffen, sich positiv in der Welt der Presse darzustellen. Sie sollten auf jeden Fall mit den betroffenen Einrichtungen kommunizieren, damit die Eltern und Jugendlichen kein nachhaltig schlechtes Bild des Caterers haben. Viele Grüße etolit_hygiene - LuxQM - 09.10.2012 Naja, die besagten 50,- EUR Gutscheine sind nicht gerade positiv für die PR <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Für den Ottonormalverbraucher klingt das nach gar nichts im Vergleich zu tagelandem Brechdurchfall. Für die Firma ist das schon etwas, wenn man die 50,- EUR mit der Anzahl der Betroffenen multipliziert <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> - etolit_hygiene - 16.10.2012 Da bin ich ja mal gespannt, ob und wann DER Schuldige gefunden wird. Jetzt ermittelt ja schon mal die Staatsanwaltschaft sowohl bei Sodexo, wie auch bei Elbefrost. Wo auch immer jemand persönlich haftbar gemacht werden sollte, das wird kein schönes Ende nehmen. Da helfen dann auch keine Gutscheine und verbale Entschuldigungen mehr. Gruß etolit_hygiene - mglass - 21.10.2012 Die 42. Ausgabe des "SPIEGEL" hat dazu einen Artikel veröffentlicht, der etwas Licht in die Zusammenhänge bringen könnte. In Ausschnitten hier https://magazin.spiegel.de/reader/index_SP.html#j=2012&h=42&a=89079763. Meine an anderer Stelle im Forum bereits geäußerte China-Skepsis wird dadurch leider bestätigt. Aber auch auf europäischer Seite zeigt sich immer wieder das selbe Problem: Eine Rückverfolgbarkeit ist aufgrund mangelnder Transparenz nicht gewährleistbar. Daher müssen der französische Konzern SODEXO und die Zulieferfirma Elbfrost nun in den "sauren Apfel" beißen und sich mit dem Zusammenhang zwischen Haftungs- und Imagefragen beschäftigen. Wer da am falschen Ende spart, ist selbst schuld, wenn er den Gegenwert für Durchfall und Erbrechen auf € 50,-- taxiert - als Gutschein, einzulösen beim Verursacher! Bei derartigen "Treppenwitzen" bleibt den Abnehmern nur zu wünschen, dass die Geschädigten massenhaft Geld statt Essensrabatt einfordern, sich weitere rechtliche Schritte offenhalten und dass die Schulträger umgehend aus den Lieferverträgen für Schulspeisung herauskommen. Es muss bei über 11.000 Geschädigten richtig weh tun, damit was passiert. Auf dem Rücken der Verbraucher lässt sich das Problem nicht lösen, wie leider gebetsmühlenartig auch im Artikel des "SPIEGEL" angedeutet, denn der Verbraucher kann seine Kaufentscheidung nach Preisgesichtspunkten nur dann selbst verantworten, wenn er umfassend und für ihn nachvollziehbar informiert wird - auch über die Herkunft von Nahrungsmittelbestandteilen. Und die wird immer dann nicht gern deklariert, wenn das Herstellerland einen schlechten Ruf hat - gerade, weil man weiß, dass das zu kritischem Verbraucherverhalten führt, sprich: das Produkt kaum absetzbar ist. Es ist nicht entschuldbar, wenn ich z. B. im Supermarkt bei pflanzlichen Frischimporten lesen kann: Herkunftsland Chile, Spanien, Ägypten etc. Aber China finde ich merkwürdigerweise nicht - auch nicht am Knoblauch, der inzwischen zu über 60% aus China stammt. Für die Politik muss dies meiner Ansicht nach bedeuten, sämtliche Konsequenzen für nicht gewährleistbare Rückverfolgbarkeit an diejenigen zu delegieren, die unsichere Produkte ordern, kaufen und in die LM-Kette weitergeben. Bis dahin kann der einzelne Verbraucher seinem Anbieter nur mit einer Anzeige wegen Täuschung drohen - bei mir klappt das inzwischen: Entweder ist die Deklaration ganz schnell da oder das Produkt verschwindet am Folgetag. Hausverbote hatte ich noch nie, weil ich mich sofort an den Großhändler und die Presse wenden kann. Im Falle von Schul-Catering ist das Verhalten der Branche jedoch besonders perfide, weil die Kinder als Endverbraucher auftreten müssen. Die Entscheidung über die Essensteilnahme liegt jedoch bei den Eltern, die ihrerseits meist nicht einmal die Speisekarte - wenn es denn eine gibt - zur Kenntnis erhalten, geschweige denn Inhaltsstoff- und Herkunftsdeklaration, die in vielen Fällen nicht einmal im Ausgaberaum vorliegen. An anderer Stelle kam der abenteuerliche Vorschlag, die Überprüfung der Caterer-Qualität doch in die Hand der aufsichtführenden Lehrer bzw. Schulleitungen zu legen, was nun wirklich nicht deren Aufgabe ist: Sie sollen Kinder erziehen und unterrichten und nicht die Hausaufgaben der Lebensmittelbranche kontrollieren. Die Branche macht sich selbst zum Clown: Erst das Problem produzieren, dann jammern, wenn die Sache schiefgeht und zum Schluss den Verbraucher "hinhängen". Wo bleibt da die Logik? - LuxQM - 23.10.2012 mglass schrieb:An anderer Stelle kam der abenteuerliche Vorschlag, die Überprüfung der Caterer-Qualität doch in die Hand der aufsichtführenden Lehrer bzw. Schulleitungen zu legen, was nun wirklich nicht deren Aufgabe ist[...] <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> 8O <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Die Lehrer sollten das checken??? mglass schrieb:Die Branche macht sich selbst zum Clown: Erst das Problem produzieren, dann jammern, wenn die Sache schiefgeht und zum Schluss den Verbraucher "hinhängen". Wo bleibt da die Logik? Naja, nicht nur die Branche. Ein Kunde verlor seinen Auftrag mit Schulessen, da in der Ausschreibung der Preis als Entscheidungskriterium angegeben war. Nix mit Heißhaltezeit oder so eigenartigen Forderungen dieser doofen Fachleute... ->der Preis war ausschlaggebend und den Zuschlag bekam ein nicht einmal zugelassener Betrieb. Super Sache... So viel zum Thema, wenn man den Kunden erzählt, wie wichtig das Einhalten aller Vorschriften ist oder dass alle HACCP- und Hygienemaßnahmen nun mal Geld kosten, sich jedoch alle auszahlen... Soooo viel sind die Kinder den Ausschüssen wert... - etolit_hygiene - 24.10.2012 Wie unsere Referentin in QM/QS immer zu sagen pflegte: Nicht die Qualität kostet, sondern die Nicht-Qualität. Am aktuellen Beispiel wieder mal bestätigt worden. Leider! - mglass - 25.10.2012 Guter Satz! Bei uns heißt er: Qualität ist, wenn der Kunde zurück kommt und nicht das Produkt (ist aber nicht von uns, sondern von Hermann Tietz - Hertie - und schon über 100 Jahre alt!). Die deutsche SODEXO-Niderlassung ist laut Pressemitteilung der Hannoverschen Allgemeinen von einem Darmstädter Gericht aus der Schusslinie genommen worden, weil die Infektionsquelle nicht in der Weiterverarbeitung durch Sodexo liegt. Man sucht also weiter. - laganon - 15.08.2014 Wir haben ja im Rahmen von SODEXO schon kurz über die Wiedergutmachung gesprochen. Gestern hatte ich ein sehr merkwürdiges Erlebnis, bei welchem ich doch über die Rechtslage sehr ins Grübeln gekommen bin. Ich habe in einem Restaurant ein Cordon Blue aus Hühnerbrust bestellt. Nach dem ich die Hälfte gegessen habe (habe beim Essen leider auf der FKLMH - SEITE gesurft <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s --> ) musste ich feststellen, dass das Cordon Blue nicht durchgegart war. Dies habe ich reklamiert. Angeboten wurde mir durch das Unternehmen, dass Stück erneut durchzubraten (darauf habe ich dankend verzichtet) oder alternativ eine Gratis-Espresso. Im ersten Moment ging ich davon aus, dass dies nach BGB richtig ist. Mir wurde die Korrektur des mangelhaften Produkts angeboten, und da ich darauf verzichtet habe, habe ich auch auf weitere Leistungen in Bezug auf die Gewährleistungspflicht verzichtet. Aber lässt sich dies wirklich so einfach auf das Gaststättengewerbe übertragen? Was wäre richtig gewesen? - mglass - 15.08.2014 Grundsätzlich (und da macht die Gastronomie keinen Unterschied) hat jeder Abnehmer einer Leistung bzw. eines Produktes nach BGB, Produkthaftungsgesetz etc. mehrere Möglichkeiten im Reklamationsfalle: a) Wandlung eines beanstandeteten Produktes / einer Leistung, wie hier z. B. Gratis-Espresso statt Cordon bleue. Die ausgefallene Leistung sollte durch die Wandlung aber tatsächlich entschädigt werden. Wenn du einwilligst, den Espresso statt einer ggf. höherwertigen Wandlungsleistung anzunehmen, kannst du keinen weiteren Anspruch geltend machen. b) Ersatz: Hier z. B. neues Cordon bleue oder Streichung des Warenpostens auf der Rechnung. Ersatz meint hier nicht nur finanziellen Ersatz, es kann auch die Leistung / das Produkt als solche/s ersetzt werden. Die Höhe des Ersatzwertes ist frei verhandelbar. Wenn du bei einer Höhe x einwilligst, kannst du nicht mehr nachfordern. c) Minderung: Abzug eines angemessenen Betrages von der Rechnung, hier also z. B. halbes Cordon bleue gegessen = halber Preis berechnet. Auch die Annahme dieser Regelung kann hinterher nicht mehr nachgefordert werden. d) Nachbesserung der beanstandeten Leistung / des Produktes, hier z. B. Nachgaren. Hier kannst du weitere Forderungen stellen, wenn die Nachbesserung kein verbessertes Ergebnis liefert (z. B. unappetitliche Darreichung, immer noch nicht gar etc.). Eine Schadenersatzforderung, begründet durch später auftretende Schäden, wie z. B. Lebensmittelvergiftung, ist dadurch noch nicht abgedeckt! Durch die von dir angenommene Wandlung hast du keineswegs auf weiteren Schadenersatz verzichtet, da es sich nach BGB lediglich um eine Kulanzregelung handelt, die dem Unternehmer dazu dient, den Kunden nicht zu verlieren und den Marktfrieden zu erhalten. Eine Anzeige, die zu einer Überprüfung des Betriebes führt, kannst du dir weiterhin vorbehalten. Der Unternehmer ist nach dem übergeordneten EU-Recht verpflichtet, jederzeit nachzuweisen, dass er alles getan hat, um einen Schaden vom Verbraucher bzw. Abnehmer abzuwenden. Bei nicht durchgegarten Speisen kann da was nicht funktioniert haben (HACCP???). Generell gilt demnach weiterhin: Tritt nach dem Verzehr eines Lebensmittels ein Schaden auf, gilt ggf. Strafrecht etc. Aber genau wäre dies von Juristen zu beantworten und daher bitte nicht auf meinen Beitrag berufen. richttige Lagerung im Kühlschrank - laganon - 22.01.2016 Guten Morgen, die grüne Woche in berlin ist in vollem Gange in so werden auch pünktlich zur Grünen Woche wieder verschiedene Informationen zur Lebensmittelindustrie und zu Verbraucherfragen veröffentlicht. Eine doch auch für die Hygieniker interessante Veröffentlichung ist dieser Artikel des LAVES: Die richtige Lagerung von Lebensmitteln (Autor LAVES) Interessant sind die doch sehr strengen Empfehlungen in Bezug auf Milchprodukte: "Bereits verarbeitete lose Produkte, wie Sahne oder Quark, müssen noch am selben Tag verzehrt werden." Ich kann mich noch an unsere Mensa erinnern, da hatte ich das Gefühl, dass der Quark durchausvom Vortag wieder in der Auslage stand. Im Gegensatz zu Quark können verarbeitete Eier aber durchaus zwei Tage aufbewahrt werden. nun würde mich interessieren, wie denn die regelungen dazu in den Küchen sind. Wie sehen es die Lebensmittelüberwacher? RE: Lebensmittelinfektionen - Saftschubse - 22.01.2016 Hallo Laganon, Dein Link führt ins Leere, meinst Du diesen Artikel? Mit den vielen Aussagen muss ich mich separat beschäftigen und später antworten wenn ich der Meinung bin, etwas dazu sagen zu wollen Grüsse Saftschubse |