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Durchführung Hygieneschulung
#3
Zitat:-Danach erfolgt eine Belehrung gem IfSG. §43 (4), diese hat nach
Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen und im Weiteren jährlich.

Achtung: Dies stimmt seit August 2012 nicht mehr denn seit der Änderung des IfSG ist eine Wiederholungsschulung nach IfSG §43 Absatz 4 nur noch zweijährlich erforderlich.

§ 43 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz:

(4) Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Sätze 1 und 2 finden für Dienstherren entsprechende Anwendung.
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Nachrichten in diesem Thema
Durchführung Hygieneschulung - von Sonnenblume - 02.09.2007, 17:48
[Kein Betreff] - von Druidelix - 03.09.2007, 06:43
[Kein Betreff] - von Druidelix - 24.07.2014, 18:19

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