17.07.2014, 09:30
Hallo etolit-Hygiene,
vielen Dank für Deine Anmerkungen. Ich stimme Dir zu, dass die Gefahr einer Kontamination bei Einhaltung der Merkblätter aller Beteiligten eher als gering einzustufen ist. Aber es geht ja genau um die Frage der Haftung wenn dies eben nicht der Fall ist. Eine Unterschrift der Eltern gegenüber der Einrichtung entbindet meines Erachtens nicht von einer Haftung im Falle eines entsprechenden Vorfalls.
Du sprichst die gewerbliche Spülmaschine an. Genau hier geht es wieder um Investitionen die aus Sicht der KiTa`s& Co insbesondere kleineren Einrichtungen zum Teil weh tun. Erst die Spülmaschine, dann der Tiefkühlschrank bzw. die Tiefkühltruhe (im Merkblatt steht ja, dass die Eltern die Muttermilch auch tiefgefroren abgeben können sollen).
Mit den Vereinbarungen zwischen Eltern und KiTa stimme ich Dir uneingeschränkt zu, wird auch im Merkblatt angesprochen. Es gab KiTas die haben von sich aus darauf hingewiesen, dass in ihrer Einrichtung keine Muttermilch an Kinder abgegeben wird. Als offizieller Grund wurden hygienische Aspekte angesehen, aber auch die unklare Rechtslage war sicherlich ein nicht zu unterschätzender Grund.
Es geht dabei noch nicht um die Frage wie viele Eltern sich beschwert haben, dass Muttermilch unsachgemäß an das Kind abgegeben wurde, sondern ob es denn überhaupt in der KiTa & Co abgegeben werden soll. Die alleinige Tatsache, dass sich jemand darüber beschwert, dass die KiTa nicht erlaubt, dass Muttermilch in ihrer Einrichtung durch Personal der Einrichtung abgegeben wird und meines Erachtens auch nicht das Erscheinen eines Merkblattes rechtfertigt die generelle Abgabe von Muttermilch in der KiTa. Das muss anscheinend doch ein Gericht entscheiden. Denn wenn im Vertrag der KiTa drin steht, dass keine abgepumpte Muttermilch abgegeben wird, dann sollte man erst einmal davon ausgehen, dass es so ist. Denn sonst könnte man sich Verträge auch sparen. Natürlich gilt zu prüfen ob dies rechtens ist.
Hier Zwei Artikel zum Thema:
Muttis Milch für Kita-Kinder gefordert
Separate-Kita-Räume-für-Muttermilch
Sicherlich findest Du noch mehr Beiträge wenn Du danach googelst.
Die Idee Muttermilch als Primärerzeugnis zu sehen wird von mir uneingeschränkt unterstützt und ich würde das persönlich als Einrichtung auch so sehen. Müsste nur mal von den Entscheidungsträgern auch so kommuniziert werden, dann wäre alles viel einfacher. Denn im Moment ist meines Wissens die KiTa und auch Tagesmütter unter bestimmten Umständen Lebensmittelunternehmer (schon wegen der Verpflegung im Allgemeinen). Also greifen die Regelungen des Lebensmittelrechts. Nimmt man jetzt die Muttermilch als Primärerzeugnis davon aus, wäre es sicherlich nicht schlecht.
Zu Deiner Bemerkung in Bayern sei gesagt, dass die Brotzeit zu keinem Moment in die Hände des Wirtes kommt und er somit aus der Verantwortung heraus ist. Bei der Muttermilch gilt bereits die Lagerung (Feilhaltung) und insbesondere die Abgabe als Behandeln bzw. Inverkehrbringen von Lebensmitteln und somit fällt es wieder unter das Lebensmittelrecht als Lebensmittelunternehmer. Der Joker zieht glaube nicht.
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass es möglich ist, Muttermilch in der KiTa unter bestimmten Voraussetzungen abzugeben - keine Frage -, aber ich bin auch der Meinung, dass dafür zum einen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen und man den Erzieherinnen und Erzieher Rechtssicherheit gibt.
Danke für Eure Meinungen zum Thema.
Gruß
Jörg
vielen Dank für Deine Anmerkungen. Ich stimme Dir zu, dass die Gefahr einer Kontamination bei Einhaltung der Merkblätter aller Beteiligten eher als gering einzustufen ist. Aber es geht ja genau um die Frage der Haftung wenn dies eben nicht der Fall ist. Eine Unterschrift der Eltern gegenüber der Einrichtung entbindet meines Erachtens nicht von einer Haftung im Falle eines entsprechenden Vorfalls.
Du sprichst die gewerbliche Spülmaschine an. Genau hier geht es wieder um Investitionen die aus Sicht der KiTa`s& Co insbesondere kleineren Einrichtungen zum Teil weh tun. Erst die Spülmaschine, dann der Tiefkühlschrank bzw. die Tiefkühltruhe (im Merkblatt steht ja, dass die Eltern die Muttermilch auch tiefgefroren abgeben können sollen).
Mit den Vereinbarungen zwischen Eltern und KiTa stimme ich Dir uneingeschränkt zu, wird auch im Merkblatt angesprochen. Es gab KiTas die haben von sich aus darauf hingewiesen, dass in ihrer Einrichtung keine Muttermilch an Kinder abgegeben wird. Als offizieller Grund wurden hygienische Aspekte angesehen, aber auch die unklare Rechtslage war sicherlich ein nicht zu unterschätzender Grund.
Es geht dabei noch nicht um die Frage wie viele Eltern sich beschwert haben, dass Muttermilch unsachgemäß an das Kind abgegeben wurde, sondern ob es denn überhaupt in der KiTa & Co abgegeben werden soll. Die alleinige Tatsache, dass sich jemand darüber beschwert, dass die KiTa nicht erlaubt, dass Muttermilch in ihrer Einrichtung durch Personal der Einrichtung abgegeben wird und meines Erachtens auch nicht das Erscheinen eines Merkblattes rechtfertigt die generelle Abgabe von Muttermilch in der KiTa. Das muss anscheinend doch ein Gericht entscheiden. Denn wenn im Vertrag der KiTa drin steht, dass keine abgepumpte Muttermilch abgegeben wird, dann sollte man erst einmal davon ausgehen, dass es so ist. Denn sonst könnte man sich Verträge auch sparen. Natürlich gilt zu prüfen ob dies rechtens ist.
Hier Zwei Artikel zum Thema:
Muttis Milch für Kita-Kinder gefordert
Separate-Kita-Räume-für-Muttermilch
Sicherlich findest Du noch mehr Beiträge wenn Du danach googelst.
Die Idee Muttermilch als Primärerzeugnis zu sehen wird von mir uneingeschränkt unterstützt und ich würde das persönlich als Einrichtung auch so sehen. Müsste nur mal von den Entscheidungsträgern auch so kommuniziert werden, dann wäre alles viel einfacher. Denn im Moment ist meines Wissens die KiTa und auch Tagesmütter unter bestimmten Umständen Lebensmittelunternehmer (schon wegen der Verpflegung im Allgemeinen). Also greifen die Regelungen des Lebensmittelrechts. Nimmt man jetzt die Muttermilch als Primärerzeugnis davon aus, wäre es sicherlich nicht schlecht.
Zu Deiner Bemerkung in Bayern sei gesagt, dass die Brotzeit zu keinem Moment in die Hände des Wirtes kommt und er somit aus der Verantwortung heraus ist. Bei der Muttermilch gilt bereits die Lagerung (Feilhaltung) und insbesondere die Abgabe als Behandeln bzw. Inverkehrbringen von Lebensmitteln und somit fällt es wieder unter das Lebensmittelrecht als Lebensmittelunternehmer. Der Joker zieht glaube nicht.
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass es möglich ist, Muttermilch in der KiTa unter bestimmten Voraussetzungen abzugeben - keine Frage -, aber ich bin auch der Meinung, dass dafür zum einen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen und man den Erzieherinnen und Erzieher Rechtssicherheit gibt.
Danke für Eure Meinungen zum Thema.
Gruß
Jörg