17.07.2014, 08:15
Oh ja, sorry, irgendwie habe ich gestern nicht alle Posts gesehen <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- --> Tut mir Leid!
Könnte man nicht bei dem ganzen Spaß mal den gesunden Menschenverstand einschalten? Ich meine ja nur, wenn ein Kind/Säugling in einem Privathaushalt lebt und dort mit Muttermilch versorgt wird, kommt es ja zwangsläufig mit Keimen in Kontakt, die in diesem Haushalt leben. Das soll ja auch so sein, weil sich dadurch das Immunsystem schon mal an fremde Keime gewöhnen kann.
Ich denke, wenn die Eltern sich an die Dinge aus den Merkblättern halten, ist die Gefahr einer gefährlichen Kontamination mit Keimen, die dem kleinen Menschen schaden können, ziemlich gering. Oder denke ich da zu einfach??
Wegen der Temperatur könnte in der KiTa ja eine gewerbliche Geschirrspülmaschine verwendet werden, wenn die Flaschen dort gespült werden. Vielleicht ist es ja auch sinnvoll, in jeder KiTa eine Vereinbarung mit den Eltern zu treffen, bevor das Kind überhaupt dort aufgenommen wird. Oder die Muttermilch muss eben in das bestehende HACCP-Konzept einbezogen werden. Aber ich habe so das Gefühl, dass ich da vielleicht zu lapidar denke... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
Wie viele Eltern haben eigentlich schon mal eine Beschwerde an eine KiTa gegeben, weil ihr Kind durch (angeblich) unsachgemäße Abgabe ihrer Muttermilch erkrankt ist? Oder anders herum, wie oft haben Erzieher/innen ihre Schützlinge hungern lassen, weil die durch die Eltern mitgebrachte Muttermilch nicht in Ordnung war? Für mich sind Erzieher/innen und Tagesmütter immer noch keine Lebensmittelunternehmer und müssen deshalb auch nicht dieselben Anforderungen erfüllen wie Großküchen oder die Lebensmittelindustrie.
Ist es nicht möglich, die Muttermilch als Primärerzeugnis zu sehen, das in kleiner Menge produziert wird und direkt an den Endverbraucher abgegeben wird? Dann würde die EG VO 852/2004 auch nicht gelten:
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Geltungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
a) die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch;
b) die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch;
c) die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher
oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.
Was jetzt aber als "gültiges Recht" angesehen wird, entzieht sich meinen Kenntnissen - bin ja auch kein Jurist <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
etolit_hygiene
Könnte man nicht bei dem ganzen Spaß mal den gesunden Menschenverstand einschalten? Ich meine ja nur, wenn ein Kind/Säugling in einem Privathaushalt lebt und dort mit Muttermilch versorgt wird, kommt es ja zwangsläufig mit Keimen in Kontakt, die in diesem Haushalt leben. Das soll ja auch so sein, weil sich dadurch das Immunsystem schon mal an fremde Keime gewöhnen kann.
Ich denke, wenn die Eltern sich an die Dinge aus den Merkblättern halten, ist die Gefahr einer gefährlichen Kontamination mit Keimen, die dem kleinen Menschen schaden können, ziemlich gering. Oder denke ich da zu einfach??
Wegen der Temperatur könnte in der KiTa ja eine gewerbliche Geschirrspülmaschine verwendet werden, wenn die Flaschen dort gespült werden. Vielleicht ist es ja auch sinnvoll, in jeder KiTa eine Vereinbarung mit den Eltern zu treffen, bevor das Kind überhaupt dort aufgenommen wird. Oder die Muttermilch muss eben in das bestehende HACCP-Konzept einbezogen werden. Aber ich habe so das Gefühl, dass ich da vielleicht zu lapidar denke... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
Wie viele Eltern haben eigentlich schon mal eine Beschwerde an eine KiTa gegeben, weil ihr Kind durch (angeblich) unsachgemäße Abgabe ihrer Muttermilch erkrankt ist? Oder anders herum, wie oft haben Erzieher/innen ihre Schützlinge hungern lassen, weil die durch die Eltern mitgebrachte Muttermilch nicht in Ordnung war? Für mich sind Erzieher/innen und Tagesmütter immer noch keine Lebensmittelunternehmer und müssen deshalb auch nicht dieselben Anforderungen erfüllen wie Großküchen oder die Lebensmittelindustrie.
Ist es nicht möglich, die Muttermilch als Primärerzeugnis zu sehen, das in kleiner Menge produziert wird und direkt an den Endverbraucher abgegeben wird? Dann würde die EG VO 852/2004 auch nicht gelten:
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Geltungsbereich
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
a) die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch;
b) die häusliche Verarbeitung, Handhabung oder Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Verbrauch;
c) die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher
oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.
Was jetzt aber als "gültiges Recht" angesehen wird, entzieht sich meinen Kenntnissen - bin ja auch kein Jurist <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
etolit_hygiene