04.02.2014, 08:23
Hallo Laganon,
ich verlinke mal eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes: Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit :: Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird da hier auch auf z.B. die Untersuchung des Wasserleitungsnetzes in Krankenhäusern eingegangen wird.
Was Otto-Normal-Vermieter angeht:
"Checkliste
•Meine Anlage verfügt über drei oder mehr Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist.
•In den Wohnungen gibt es Duschmöglichkeiten.
•Es gibt eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers.
•Der Warmwasserspeicher kann mehr als 400 Liter Wasser speichern und/oder es greift die 3-Liter-Regel
3-Liter-Regel
Da es immer wieder Fragen zu dieser Regelung gibt, hier noch einmal die Definition: Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetzes gilt, wer eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt. Ein Kriterium für das Vorhandensein einer Großanlage ist die Definition, dass die Rohrleitungen zwischen dem Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasserinhalt besitzen."
Zunächst ist jährlich zu untersuchen und wenn 3 Jahre nacheinander der Befund geringer ist als 100KBE/100ml (--> Veröffentlichung UBA) kann auf 3 Jahre geändert werden.
Die Mieter sind über JEDES Ergebnis zu infomiern, das Ergebnis an das Gesundheitsamt zu melden (Achtung: Fristen!!!) und mind 10 Jahre zu archivieren.
Hilft das?
LG
Saftschubse
ich verlinke mal eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes: Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit :: Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird da hier auch auf z.B. die Untersuchung des Wasserleitungsnetzes in Krankenhäusern eingegangen wird.
Was Otto-Normal-Vermieter angeht:
"Checkliste
•Meine Anlage verfügt über drei oder mehr Wohnungen, von denen mindestens eine Wohnung vermietet ist.
•In den Wohnungen gibt es Duschmöglichkeiten.
•Es gibt eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers.
•Der Warmwasserspeicher kann mehr als 400 Liter Wasser speichern und/oder es greift die 3-Liter-Regel
3-Liter-Regel
Da es immer wieder Fragen zu dieser Regelung gibt, hier noch einmal die Definition: Als Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Sinne des Gesetzes gilt, wer eine Großanlage zur zentralen Warmwassererzeugung betreibt. Ein Kriterium für das Vorhandensein einer Großanlage ist die Definition, dass die Rohrleitungen zwischen dem Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasserinhalt besitzen."
Zunächst ist jährlich zu untersuchen und wenn 3 Jahre nacheinander der Befund geringer ist als 100KBE/100ml (--> Veröffentlichung UBA) kann auf 3 Jahre geändert werden.
Die Mieter sind über JEDES Ergebnis zu infomiern, das Ergebnis an das Gesundheitsamt zu melden (Achtung: Fristen!!!) und mind 10 Jahre zu archivieren.
Hilft das?
LG
Saftschubse