• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verordnung über gesundheitsbezogene Angaben [...] 432/2012
#2
Jau, wobei das manchmal schon irgendwie eigenartig ist:

Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie
(zum Beispiel: Biotin)

Angabe
(zum Beispiel: Biotin trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei)

Bedingungen für die Verwendung der Angabe
Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Biotinquelle gemäß der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Angabe [NAME DES VITAMINS/DER VITAMINE] UND/ODER [NAME DES MINERALSTOFFS/DER MINERALSTOFFE]-QUELLE erfüllen.

Also:
1. Stoff angeben
2. Werbeslogan ausdenken
3. diesen rechtssicher machen

Was mich nur stört:

"Biotin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" <<< das tut ein Glas Wasser auch

"Calcium trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" <<< das tut auch ein Spaziergang

"Cholin trägt zur Erhaltung einer normalen Leberfunktion bei" <<< das tut sogar ein hundsgewöhnlicher Pups

"DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei" <<< tut ein Glas Wasser auch (wobei hier eigenartigerweise die Aussage, dass &Trinkwassermarke von einer Dehydration beim Verzehr abhält, nicht zugelassen wurde)

Und so weiter und so weiter... Alles in allem ein Sammelsurium von nun legalen Werbeaussagen, die man mit minimalem (sogar definiertem) Ausgang tätigen darf <!-- sSad --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="Sad" title="Sad" /><!-- sSad -->
  Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von LuxQM - 09.06.2012, 01:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Närwertbezogene Angaben struwik 12 36.009 07.06.2012, 10:04
Letzter Beitrag: Saftschubse
  Neue Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel Druidelix 2 11.136 09.03.2007, 09:41
Letzter Beitrag: Druidelix

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste