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Närwertbezogene Angaben
#1
HAllo an alle,

ich brauche ganz dringend eine Hilfe.

Unser Reisöl ist ausgelobt als " Cholesterinfrei" und es wurde beanstandet das laut Art.8 Abs.1 der VO (EG) Nr.1924/2006 die nährwertbezogene Angabe nicht erlaubt ist. Laut Nährwertkennzeichungsverordnung (NKV) vom 1. Oktober 2009 ist es aber erlaubt. Welche Verordnung gilt hier und ist es erlaubt oder nicht?


Vielen Dank!

Struwik.
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#2
Hallo Struwik,

der Knackpunkt dürfte folgender sein: pflanzliche Öle enthalten kein Cholesterin, also ist die Auslobung "cholesterinfrei" eine irreführende Angabe, da Euer Produkt gemäß Anhang der 1924/2006 nicht "REDUZIERTER [NAME DES NÄHRSTOFFS]-ANTEIL" hat da es nicht mind. 30% weniger Cholesterin hat als ein vergleichbares Produkt.

Lt. NKV kann der Cholesteringehalt ausgewiesen werden in der Nährwerttabelle §5 Absatz 5.
Nährwerte kennzeichnen ist immer noch etwas anderes als eine Auslobung in Worten. Ob das immer noch irreführend wäre wenn dort 0mg/100g stünde? Ich denke nicht.


Frag' mal die beanstandende Stelle ob diese Interpretation korrekt ist!


Beste Grüße
Saftschubse[/url]
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#3
Hallo,

beide Verordnung gelten. Die NKV ist aus meiner Sicht als Ergänzung zur 1924/2006 zu sehen. Mit der Auslobung "cholesterinfrei" müssen aber auch verschiedene andere Kennzeichnungen eingehalten werden. ist dies der Fall?
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#4
Hallo,

laut Bericht ist die Angabe "Cholesterinfrei"nicht erlaub weil, Cholesterin nicht im Anhang der EG-Verordnung aufgeführt ist und daher nicht erlaubt.


Struwik.
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#5
Hallo,

eine Kennzeichung von Cholesterin 0mg/100g ist in der Nährwerttabelle auch angegeben.


Struwik
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#6
Auszug aus NKV:
§3
Im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung dürfen nur nährwertbezogene Angaben verwendet werden, die sich auf den Brennwert oder auf die in § 2 Nr. 2 aufgeführten Nährstoffe, Nährstoffgruppen, deren Bestandteile oder auf Kochsalz beziehen.


Cholesterin gehört zur §2 Nr.2, somit ist für mich die Angabe Cholesterinfrei erlaubt. Oder?
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#7
Ich würde Dir in diesem Moment beipflichten. Auch ich sehe die Kennzeichnung als "cholesterinfrei" nicht als unzulässig an. Die Begründung der Behörde in bezug auf die Kennzeichnungselemente im Anhang 1 ist korrekt, doch lässt die 1924/2006 den Ländern zusätzlichen Spielraum für weiter mögliche Deklarationen. Diese mussten bis 2008 eingereicht werden. Da die NKV 2009 aktualisiert wurde, gehe ich davon aus, dass die dortigen Reglungen zur ergänzend gelten.
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#8
Vielen Dank für die Antworten <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
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#9
Hab mir sagen lassen , dass es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeit handelt.,) und das ist nicht erlaubt!
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#10
<!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> Du wirbst doch gar nicht, du informierst doch bloß <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> .

Ich weiß aber auch, dass diese Argumentation nichts nützen wird.
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#11
struwik schrieb:Hab mir sagen lassen , dass es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeit handelt.,) und das ist nicht erlaubt!

Also stimmt meine Theorie. Schön für mich <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> ziemlich blöd für dich <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->

Wenn man da nicht Rechtsverdreher ist... <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->

Beste Grüße
Saftschubse
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#12
Ich finde , dass es erlaubt sein sollte denn: es wissen nur wenige Verbraucher, dass Pflanzliche Öle cholesterinfrei sind. Sie kaufen es weil, sich cholesterinfrei zu ernähren von z.b. Ärtzten empfohlen wird. Woher soll der Verbraucher wissen, ob dieses Öl cholesterinfrei ist oder nicht, wenn es nicht ausgelobt ist...( aber egal ich weiss es zähen nur die Gesetze.

LG

Struwik
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#13
Ich mache hierzu mal einen neuen Thread auf, es am 16.05.2012 die VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern veröffentlich worden!

LG
Saftschubse
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