04.02.2012, 08:27
Einen wunderschönen guten Morgen,
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz scheint unseren Internetauftritt auch zu verfolgen. Über den eigenen Internetauftritt lässt daher Frau Aigner mitteilen: "Tagesmütter fallen juristisch eindeutig unter die Definition von Lebensmittelunternehmern und müssen sich an die entsprechenden Vorschriften der europäischen Hygiene-Verordnung halten. Das BMELV tritt für eine verhältnismäßige und praktikable Anwendung ein. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Begründet wird dies nicht über die möglichen Zubereitungen und die Definitionen zu den verschiedenen Aspekten der Herstellung beziehungsweise Behandlung von Lebensmitteln, sondern durch die Verantwortung gegenüber dem Schutz der zur Betreuung anvertrauten Kleinkindern und Säuglingen. Dieses mache die Anwendung des EU-Hygieneverordnungen und damit auch eines HACCP-Konzepts nach 0852/2004 notwendig. In der Pressemitteilung http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standarda...etter.html betont das BMELV aber: "In der Praxis bedeutet das vor allem eines: Die Tagesmütter sind verpflichtet, allgemeine Grundregeln der Lebensmittelhygiene und Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten. Diese Hygienestandards sind jedoch nicht zu vergleichen mit denen, die zum Beispiel Großküchen oder andere große Lebensmittelunternehmen einhalten müssen. Sie entsprechen dem Hygieneniveau, das in jedem gut geführten Haushalt ohnehin eingehalten wird."
Viele liebe Grüße aus dem verschneiten Deutschland
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz scheint unseren Internetauftritt auch zu verfolgen. Über den eigenen Internetauftritt lässt daher Frau Aigner mitteilen: "Tagesmütter fallen juristisch eindeutig unter die Definition von Lebensmittelunternehmern und müssen sich an die entsprechenden Vorschriften der europäischen Hygiene-Verordnung halten. Das BMELV tritt für eine verhältnismäßige und praktikable Anwendung ein. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->
Begründet wird dies nicht über die möglichen Zubereitungen und die Definitionen zu den verschiedenen Aspekten der Herstellung beziehungsweise Behandlung von Lebensmitteln, sondern durch die Verantwortung gegenüber dem Schutz der zur Betreuung anvertrauten Kleinkindern und Säuglingen. Dieses mache die Anwendung des EU-Hygieneverordnungen und damit auch eines HACCP-Konzepts nach 0852/2004 notwendig. In der Pressemitteilung http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standarda...etter.html betont das BMELV aber: "In der Praxis bedeutet das vor allem eines: Die Tagesmütter sind verpflichtet, allgemeine Grundregeln der Lebensmittelhygiene und Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten. Diese Hygienestandards sind jedoch nicht zu vergleichen mit denen, die zum Beispiel Großküchen oder andere große Lebensmittelunternehmen einhalten müssen. Sie entsprechen dem Hygieneniveau, das in jedem gut geführten Haushalt ohnehin eingehalten wird."
Viele liebe Grüße aus dem verschneiten Deutschland