06.01.2012, 12:39
Hi,
vielleicht hilft folgende Faustregel. Grundsätzlich muss jeder, der mit BIO-Ware umgeht, also sie in die Hand nimmt oder sie verändert dem Kontrollverfahren unterliegen.
Wird die Ware bei einem dritten Unternehmen gelagert, dieses Unternehmen ist aber nicht der Eigentümer der Ware, sondern erbringt nur die Dienstleistung "Lagern", ist dies durch die Kontrolle des Unternehmens abgedeckt, welches den Auftrag zum lagern erteilt. Dieses muss seiner Kontrollstellen mittilen, dass es die Lagerung durch einen Dritten durchführen lässt.
vielleicht hilft folgende Faustregel. Grundsätzlich muss jeder, der mit BIO-Ware umgeht, also sie in die Hand nimmt oder sie verändert dem Kontrollverfahren unterliegen.
Wird die Ware bei einem dritten Unternehmen gelagert, dieses Unternehmen ist aber nicht der Eigentümer der Ware, sondern erbringt nur die Dienstleistung "Lagern", ist dies durch die Kontrolle des Unternehmens abgedeckt, welches den Auftrag zum lagern erteilt. Dieses muss seiner Kontrollstellen mittilen, dass es die Lagerung durch einen Dritten durchführen lässt.