10.10.2011, 19:46
Guten Abend Lutz,
die Verordnung 852/2004 besagt, ebenso wie die Lebensmittelhygieneverordnung diesbezüglich folgendes:
Die Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus nichttoxischem Material bestehen sowie bis zu einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatte Flächen aufweisen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind;
Decken (oder soweit Decken nicht vorhanden sind, die Dachinnenseiten) und Deckenstrukturen müssen so gebaut und verarbeitet sein, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt werden;
soweit zunächst zunächst zum Gesetzestext.
Gegen die Fliesen wird niemand etwas haben denke ich, wie sieht es mit der Farbe aus? Dispersionsfarben sind je nach Qualität wisch- und scheuerbeständig. Nach dem Anstrich verdunstet das Wasser der Farbe auf der Wand und zurück bleibt ein geschlossener Kunststoff-Film. Handelt es sich bei der von Euch verwendeten Dispersionsfarbe um eine solche wisch- und scheuerbeständige Dispersionsfarbe oder nicht? Unabhängig davon ist es wichtig mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt ein Konsens zu finden. Eine Austeilküche ist auch eine Küche. Auspacken und verteilen beinhaltet das "Inverkehrbringen", wobei Lebensmittel durch evtl. Portionieren streng genommen auch behandelt wird.
So aus der Ferne ist es schwierig sich ein Bild zu machen. Wer von den 12 Ämtern in Berlin ist für Euch zuständig? Da es ja drängt kann ich Dir anbieten, mir die Küche einmal anzuschauen und evtl. ein Vorschlag zu unterbreiten, dem man dann dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt unterbreiten könnte.
Viele Grüße
Drui
<!-- e --><a href="mailtoruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->
die Verordnung 852/2004 besagt, ebenso wie die Lebensmittelhygieneverordnung diesbezüglich folgendes:
Die Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus nichttoxischem Material bestehen sowie bis zu einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatte Flächen aufweisen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind;
Decken (oder soweit Decken nicht vorhanden sind, die Dachinnenseiten) und Deckenstrukturen müssen so gebaut und verarbeitet sein, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt werden;
soweit zunächst zunächst zum Gesetzestext.
Gegen die Fliesen wird niemand etwas haben denke ich, wie sieht es mit der Farbe aus? Dispersionsfarben sind je nach Qualität wisch- und scheuerbeständig. Nach dem Anstrich verdunstet das Wasser der Farbe auf der Wand und zurück bleibt ein geschlossener Kunststoff-Film. Handelt es sich bei der von Euch verwendeten Dispersionsfarbe um eine solche wisch- und scheuerbeständige Dispersionsfarbe oder nicht? Unabhängig davon ist es wichtig mit dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt ein Konsens zu finden. Eine Austeilküche ist auch eine Küche. Auspacken und verteilen beinhaltet das "Inverkehrbringen", wobei Lebensmittel durch evtl. Portionieren streng genommen auch behandelt wird.
So aus der Ferne ist es schwierig sich ein Bild zu machen. Wer von den 12 Ämtern in Berlin ist für Euch zuständig? Da es ja drängt kann ich Dir anbieten, mir die Küche einmal anzuschauen und evtl. ein Vorschlag zu unterbreiten, dem man dann dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt unterbreiten könnte.
Viele Grüße
Drui
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