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Hygieneschulung nach §4 LMHV und 852/2004 Kapitel XII
#3
Hallo HWL (kenne ich unter dem Begriff Hauswirtschaftsleitung, demnach bist du also so eine wie ich?),
willkommen im Club.

Noch ein Tipp: Im Voraudit zur Zertifizierung wird die jährliche Hygieneschulung - neben der IfSG-Wiederholungsschulung - gefordert. Sollte in eurem Betrieb also jemand auf die Idee mit dem Zertifikat kommen, bist du mit dem Nachweis einer mindestens jährlichen Schulung auf der sicheren Seite.
Egal, ob mit oder ohne Audit: Aus der Dokumentation und den Teilnahmebescheinigungen sollten die geschulten Inhalte eindeutig hervor gehen, dann ist der Auditor zufrieden und der Lebensmittelkontrolleur glücklich.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 06.05.2011, 16:27
[Kein Betreff] - von mglass - 13.05.2011, 15:29

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