06.05.2011, 16:27
Hallo HWL,
du hast Recht, die Verordnung ist hier, wie auch an vielen anderen Stellen sehr „schwammig“. Worauf du dich aber beziehen kannst sind DIN Normen. Die DIN 10514 Hygieneschulung (Stand 2009) gibt hier genauer Auskunft. Hier wird von mindestens 1x jährlich gesprochen.
Was sind DIN Normen und wozu sind die gut?
DIN Normen stellen den aktuellen Stand des Wissens und der Technik dar. Bei Gerichtsurteilen werden DIN Normen und Leitlinien der gleiche Stellenwert wie vereidigten Sachverständigen zugesprochen, will heißen du kannst dich immer darauf berufen.
Wie du die Schulung machst ist zwar vorgeschrieben (Inhalte etc.) aber du hast hier auch einen großen Spielraum.
Ich betreue einen Betrieb, in dem der Küchenleiter morgens bei Dienstbeginn (Mo. – Fr.) genau 5 Minuten über ein Hygienethema mit seinen Mitarbeitern spricht. Das Ganze hat er in einem Jahresschulungsplan festgehalten und somit seine Schulungspflicht voll erfüllt. Wie du siehst es gibt auch hier viele Möglichkeiten. Mir ist nur wichtig, das über Hygiene gesprochen und nicht nur vorgetragen wird.
Falls du noch Fragen bzgl. der DIN Norm hast (wir dürfen Sie aus Urhebergründen nicht weitergeben, da sie ausschließlich über den Beuth Verlag vertrieben werden) sende mir einfach eine persönliche Nachricht oder eine eMail.
Viele Grüße
Michael Bäuml
du hast Recht, die Verordnung ist hier, wie auch an vielen anderen Stellen sehr „schwammig“. Worauf du dich aber beziehen kannst sind DIN Normen. Die DIN 10514 Hygieneschulung (Stand 2009) gibt hier genauer Auskunft. Hier wird von mindestens 1x jährlich gesprochen.
Was sind DIN Normen und wozu sind die gut?
DIN Normen stellen den aktuellen Stand des Wissens und der Technik dar. Bei Gerichtsurteilen werden DIN Normen und Leitlinien der gleiche Stellenwert wie vereidigten Sachverständigen zugesprochen, will heißen du kannst dich immer darauf berufen.
Wie du die Schulung machst ist zwar vorgeschrieben (Inhalte etc.) aber du hast hier auch einen großen Spielraum.
Ich betreue einen Betrieb, in dem der Küchenleiter morgens bei Dienstbeginn (Mo. – Fr.) genau 5 Minuten über ein Hygienethema mit seinen Mitarbeitern spricht. Das Ganze hat er in einem Jahresschulungsplan festgehalten und somit seine Schulungspflicht voll erfüllt. Wie du siehst es gibt auch hier viele Möglichkeiten. Mir ist nur wichtig, das über Hygiene gesprochen und nicht nur vorgetragen wird.
Falls du noch Fragen bzgl. der DIN Norm hast (wir dürfen Sie aus Urhebergründen nicht weitergeben, da sie ausschließlich über den Beuth Verlag vertrieben werden) sende mir einfach eine persönliche Nachricht oder eine eMail.
Viele Grüße
Michael Bäuml