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Hygieneschulung nach §4 LMHV und 852/2004 Kapitel XII
#1
Hallo liebe Experten des Lebensmittelrechts,

im o.g. Gesetztestext steht, daß ich meinen Mitarbeiterinnen die nötige Fachkenntnis durch eine Schulung vermitteln muß, sofern sie mit leichtverderblichen LM arbeiten und keine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können, die die Fachkenntnis vermittelt hat. Soweit, sogut. <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Aus dem Gesetzestext kann ich aber leider nicht entnehmen, in welchen Intervallen die Schulung stattfinden sollte (also regelmäßig wie es immer so schön heisst <!-- sIcon_question: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt="Icon_question:" title="Question" /><!-- sIcon_question: --> ) oder nur bei Einstellung der Mitarbeiterin.
Früher war es doch so, daß ich meine Mitarbeiterinnen mind. jährlich in der Lebensmittelhygiene und Personalhygiene unterweisen musste. Wo steht das jetzt in der neuen Gesetzgebung konkret??

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich meine nicht die Folgebelehrung nach dem IfSG.

Freue mich auf Eure Antworten

Herzlichen Dank und ein sonniges Wochenende, die HWL
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Nachrichten in diesem Thema
Hygieneschulung nach §4 LMHV und 852/2004 Kapitel XII - von HWL - 06.05.2011, 10:43
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 06.05.2011, 16:27
[Kein Betreff] - von mglass - 13.05.2011, 15:29

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