11.03.2011, 16:42
Die Angelegenheit um die o. a. "Promi-Bäckerei" Gaues entwickelte sich in den letzten Tagen rasant weiter:
Zunächst dementierten zahlreiche prominente Kunden, in letzter Zeit überhaupt noch Backwaren bezogen zu haben, was Herr Gaues wiederum zurückwies ...
Dann fand sich kein presigünstiger Produktionsbetrieb. Die Kosten für notwendige Neuinvestitionen waren allenthalben offenbar aus dem Blick geraten, denn da er bisher in einem alteingesessenen Betrieb produzierte, genoss Gaues weitgehend Bestandsschutz. Der ist jedoch aufgehoben, sobald der Besitzer wechselt oder eine andere Betriebsstätte bezogen wird.
Nun stand die Ehefrau für die Sünden ihres Gatten grade, und zwar auf ganzer Linie, denn er war nicht einmal anwesend, als sie zu 14.000 € Geldstrafe verurteilt worden ist. Bei einem solchen Unternehmerverhalten mangelt es sicher nicht nur an fachlicher Qualität, wie sie z. B. im NRW-Smiley an erster Stelle gefordert wird. Es steht zu erwarten, dass er nicht wegen der Hygienemängel schließen muss, sondern weil er ggf. mangels Ehefrau keine Geschäftsgrundlage mehr hat...
Scherz beiseite: Die hiesigen Berufskollegen sind in heller Aufregung, denn sie fürchten um das Ansehen der Zunft. Auswirkungen auf die Lebensmittelkontrolle ließen ebenfalls nicht lange auf sich warten. Durch den "prominenten" Skandal sind viele Kontrolleure in unserer Gegend aufgeschreckt und schauen auch in unverdächtigen Betrieben auffallend genau hin. Die Anfragen nach Hygieneberatungen und HACCP-Konzepterstellung für Bäckereien nehmen zu und meine freien Freitage sind gezählt - seufz. Aber wie heißt das bei uns so treffend auf Platt? Wat den een sien Uhl, is den annern sien Nachtigall...
Zunächst dementierten zahlreiche prominente Kunden, in letzter Zeit überhaupt noch Backwaren bezogen zu haben, was Herr Gaues wiederum zurückwies ...
Dann fand sich kein presigünstiger Produktionsbetrieb. Die Kosten für notwendige Neuinvestitionen waren allenthalben offenbar aus dem Blick geraten, denn da er bisher in einem alteingesessenen Betrieb produzierte, genoss Gaues weitgehend Bestandsschutz. Der ist jedoch aufgehoben, sobald der Besitzer wechselt oder eine andere Betriebsstätte bezogen wird.
Nun stand die Ehefrau für die Sünden ihres Gatten grade, und zwar auf ganzer Linie, denn er war nicht einmal anwesend, als sie zu 14.000 € Geldstrafe verurteilt worden ist. Bei einem solchen Unternehmerverhalten mangelt es sicher nicht nur an fachlicher Qualität, wie sie z. B. im NRW-Smiley an erster Stelle gefordert wird. Es steht zu erwarten, dass er nicht wegen der Hygienemängel schließen muss, sondern weil er ggf. mangels Ehefrau keine Geschäftsgrundlage mehr hat...
Scherz beiseite: Die hiesigen Berufskollegen sind in heller Aufregung, denn sie fürchten um das Ansehen der Zunft. Auswirkungen auf die Lebensmittelkontrolle ließen ebenfalls nicht lange auf sich warten. Durch den "prominenten" Skandal sind viele Kontrolleure in unserer Gegend aufgeschreckt und schauen auch in unverdächtigen Betrieben auffallend genau hin. Die Anfragen nach Hygieneberatungen und HACCP-Konzepterstellung für Bäckereien nehmen zu und meine freien Freitage sind gezählt - seufz. Aber wie heißt das bei uns so treffend auf Platt? Wat den een sien Uhl, is den annern sien Nachtigall...