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Aufbewahrungspflicht Entsorgungsnachweise
#6
So handhabe ich es hier auch. Dennoch eben bei der Entsorgungsfirma (Deutschland) angerufen, die hier (Lux) auch einige Kunden hat und gefragt, ob die wissen, wie lange die Abfallentsorgungsnachweise aufbewahrt werden müssen.
"Irgendwas zwischen 7 und 10 Jahren" war es dann, aaaaber: da sie bis 2005 alles ohne Mehrkosten ausdrucken können und den Beleg nachträglich liefern können, werde ich in den Betrieben alle alten Belege entfernen lassen.

Die Betriebe sammeln und horten ja wie Messis <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Bei den Hygieneschulungen/IFSG-Folgebelehrungen sehe ich keinen Grund, bis auf die Erstbelehrung, überhaupt die Schulungsunterlagen von länger als 2 Jahren aufzubewahren. Aber vielleicht übersehe ich ja etwas und dann lieber mal hier gefragt <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Gleiches für die (keine Ahnung, wie die Zettel heißenSmile "Begehungsbögen" der amtl. Kontrollen. 2 Jahre aufbewahren ist ja noch ok - länger kann die Behörde im eigenen Archiv nachschauen, wenn sie Bedarf drauf hat.

Nachweise über durchgeführte mikrobio/chem Analysen sehe ich auch nicht notwendig, mehr als 2 Jahre aufzubewahren.

Oder seht ihr einen der o.g. Sachen als länger sinnvoll?
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 09.03.2011, 11:42
[Kein Betreff] - von LuxQM - 09.03.2011, 13:00
[Kein Betreff] - von LuxQM - 09.03.2011, 13:05
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 09.03.2011, 13:46
[Kein Betreff] - von LuxQM - 09.03.2011, 14:09

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