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Aufbewahrungspflicht Entsorgungsnachweise - Druckversion

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Aufbewahrungspflicht Entsorgungsnachweise - LuxQM - 09.03.2011

Moien,

habe heute Tomaten auf den Augen - kann mir jemand sagen, ob die 1774 irgendwelche Fristen vorsieht, was die Aufbewahrung der Entsorgungsnachweise angeht?

Würde gerne den Metzgern empfehlen, nicht über Jahre diese Entsorgungsnachweise zu horten, sondern wesentlich kürzer.
Die LMK (auf der deutschen Seite) hat sich nie dafür interessiert und ich meine, dass 4 Monate völlig ausreichen, oder?


- Saftschubse - 09.03.2011

Hallo LuxQM,

ich denke, dass das "klassisch" als Entsorgung von Abfällen zählt, also beträgt die Aufbewahrungsfrist nach "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)" 3 Jahre.

Gruß
Saftschubse


- LuxQM - 09.03.2011

Puuuh - vielen Dank! Habe zur Sicherheit den Lebensmittelkontrolleur des Betriebes angerufen und gefragt, aber der scheint sich da gar nicht dafür zu interessieren.

Dann werden die ganzen Zettel eben wieder einsortiert <!-- sSad --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="Sad" title="Sad" /><!-- sSad -->

Blöd sowas: Jede Woche ein Zettel, das ganze für nichts aufbewahren.
Wie so oft halt <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->


- LuxQM - 09.03.2011

Wie lange bewahrt ihr eigentlich die alten Nachweise der Hygieneschulungen auf und der IFSG-Belehrungen?


- Michael Bäuml - 09.03.2011

Die Ordnungsbehörden in NRW sagen alles was älter als 2 Jahre ist kann in die Tonne.

Gruß
Michael


- LuxQM - 09.03.2011

So handhabe ich es hier auch. Dennoch eben bei der Entsorgungsfirma (Deutschland) angerufen, die hier (Lux) auch einige Kunden hat und gefragt, ob die wissen, wie lange die Abfallentsorgungsnachweise aufbewahrt werden müssen.
"Irgendwas zwischen 7 und 10 Jahren" war es dann, aaaaber: da sie bis 2005 alles ohne Mehrkosten ausdrucken können und den Beleg nachträglich liefern können, werde ich in den Betrieben alle alten Belege entfernen lassen.

Die Betriebe sammeln und horten ja wie Messis <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Bei den Hygieneschulungen/IFSG-Folgebelehrungen sehe ich keinen Grund, bis auf die Erstbelehrung, überhaupt die Schulungsunterlagen von länger als 2 Jahren aufzubewahren. Aber vielleicht übersehe ich ja etwas und dann lieber mal hier gefragt <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Gleiches für die (keine Ahnung, wie die Zettel heißenSmile "Begehungsbögen" der amtl. Kontrollen. 2 Jahre aufbewahren ist ja noch ok - länger kann die Behörde im eigenen Archiv nachschauen, wenn sie Bedarf drauf hat.

Nachweise über durchgeführte mikrobio/chem Analysen sehe ich auch nicht notwendig, mehr als 2 Jahre aufzubewahren.

Oder seht ihr einen der o.g. Sachen als länger sinnvoll?