09.03.2011, 11:42
Hallo LuxQM,
ich denke, dass das "klassisch" als Entsorgung von Abfällen zählt, also beträgt die Aufbewahrungsfrist nach "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)" 3 Jahre.
Gruß
Saftschubse
ich denke, dass das "klassisch" als Entsorgung von Abfällen zählt, also beträgt die Aufbewahrungsfrist nach "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)" 3 Jahre.
Gruß
Saftschubse