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Aufbewahrungspflicht Entsorgungsnachweise
#2
Hallo LuxQM,

ich denke, dass das "klassisch" als Entsorgung von Abfällen zählt, also beträgt die Aufbewahrungsfrist nach "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)" 3 Jahre.

Gruß
Saftschubse
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 09.03.2011, 11:42
[Kein Betreff] - von LuxQM - 09.03.2011, 13:00
[Kein Betreff] - von LuxQM - 09.03.2011, 13:05
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 09.03.2011, 13:46
[Kein Betreff] - von LuxQM - 09.03.2011, 14:09

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