05.03.2011, 22:31
Saftschubse schrieb:Abklatschproben der Kleidung müssen auch nicht sein, 3.2.2.6 lautet "Es existieren Vorgaben zur Reinigung der Schutzkleidung und ein Verfahren zur Reinheitskontrolle", das kann auch eine visuelle Kontrolle sein -
IFS und seine Auslegung sind sozusagen "mein Thema".
Da IFS dein Thema ist, möchte ich dir eine Frage stellen zu den beiden o.g. Punkten:
Wie kann es sein, dass ein Unternehmen in Deutschland auf den Nachweis von Reinigungs- und Desinfektionsvergahren als erfüllt alles bekam mit dem Argument, was du für 3.2.2.6 aufführst: die "visuelle Kontrolle"?
Verifizierung der Desinfektion durch visuelle Kontrolle ist möglich???