23.02.2011, 11:45
Und auf Drui zu antworten (ich antworte mal hier, da mir in dem anderen Forum zu wenig los ist):
§44 des Infektionsschutzgesetzes "Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern" besagt:
Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Was ist das also, wenn man Selektivmedium für E.Coli oder Salmonella nimmt und diese im eigenen Betrieb in so einem ollen Brutschränkchen ausbrütet, wenn nicht obiges (fett markiertes)?
Es ist ja alles ok, wenn NICHTS auf den Slides mit den Selektivmedien drauf ist, aber sobald sich Kolonien bilden, ist der Eigentest meiner Meinung nach ein Schuß in das eigene Knie. Siehe oben.
§44 des Infektionsschutzgesetzes "Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern" besagt:
Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Was ist das also, wenn man Selektivmedium für E.Coli oder Salmonella nimmt und diese im eigenen Betrieb in so einem ollen Brutschränkchen ausbrütet, wenn nicht obiges (fett markiertes)?
Es ist ja alles ok, wenn NICHTS auf den Slides mit den Selektivmedien drauf ist, aber sobald sich Kolonien bilden, ist der Eigentest meiner Meinung nach ein Schuß in das eigene Knie. Siehe oben.