22.02.2011, 14:39
Hallo zusammen,
wir sind ein LM-Betrieb der trockene Lebensmittel verpackt.
Laut IFS sind Abklatschproben von den Mitarbeitern , der Arbeitskleidung und den Verpackungsmaschinen durch extern. Labor zu überprüfen.
Die Abklatschproben werden bei den Mitarbeitern nach der Reinigung und Desinfektion genommen.
Die Bekleidung wird durch ext. Reinigungsfirma gereinigt und durch Abklatschproben ebenfalls überprüft.
Wie geht man mit Abklatschproben bei den Verpackungsmaschinen um, wenn sie nur mit Druckluft abgepusstet und nicht Nassgereinigt und desinfiziert werden? Welche Grenzwerte gelten da bei der Bestimmung der GKZ?
wir sind ein LM-Betrieb der trockene Lebensmittel verpackt.
Laut IFS sind Abklatschproben von den Mitarbeitern , der Arbeitskleidung und den Verpackungsmaschinen durch extern. Labor zu überprüfen.
Die Abklatschproben werden bei den Mitarbeitern nach der Reinigung und Desinfektion genommen.
Die Bekleidung wird durch ext. Reinigungsfirma gereinigt und durch Abklatschproben ebenfalls überprüft.
Wie geht man mit Abklatschproben bei den Verpackungsmaschinen um, wenn sie nur mit Druckluft abgepusstet und nicht Nassgereinigt und desinfiziert werden? Welche Grenzwerte gelten da bei der Bestimmung der GKZ?