28.11.2010, 01:51
Zitat:Es handelt sich um eine gewerbsmäßige Tägtigkeit über den häuslichen Rahmen hinaus.
Das sehe ich anders. Hauswirtschaftliche Pflege im Rahmen der Haus und Familienpflege wozu auch Tagesmütter gehören, werden stets in Privathaushalten erbracht und unterliegen in diesem Rahmen beispielsweise nicht dem Lebensmittelrecht. Wenn hauswirtschaftliche Kräfte oder Haus- und Familienpflegerinnen in einem privaten Haushalt zum Einsatz kommen, begründen sie damit keinen eigenen Wirkungsbereich, für den ihnen eine lebensmittelrechteliche Vernatwortung entsteht. Vielmehr unterstützen sie (in der Regel auch nur vorrübergehend).
Außerdem sollen die Kinder ja eine Art "Ersatzfamilie" erfahren, wieso sollte man dann hier ein Hygienekonzept nach HACCP erstellen. Das ist absolut unangemessen und ich denke auch rechtlich nicht haltbar.