29.10.2010, 07:30
Hallo zusammen,
ich habe nur eine kurze Frage
es geht um Kontrollabstände (keine bekämpfenden Maßnahmen) für Schädlingsbekämpfung in einem milchverarbeitenden Betrieb der sich nach IFS zertifizieren lassen will.
Ich weiß, dass es außer "regelmäßig" keine verbindlichen Vorgaben gibt. Das LAVES Nds. empfiehlt eine monatliche Kontrolle.
Weiß zu diesem Punkt jemand etwas genaueres??
Peter
ich habe nur eine kurze Frage
es geht um Kontrollabstände (keine bekämpfenden Maßnahmen) für Schädlingsbekämpfung in einem milchverarbeitenden Betrieb der sich nach IFS zertifizieren lassen will.
Ich weiß, dass es außer "regelmäßig" keine verbindlichen Vorgaben gibt. Das LAVES Nds. empfiehlt eine monatliche Kontrolle.
Weiß zu diesem Punkt jemand etwas genaueres??
Peter