03.12.2009, 09:59
Guten Morgen,
eine gesetzliche Festlegung, welche Wassertemperatur warmes Wasser aus der Leitung haben muss, gibt es nicht. Für den Vermieter des Gastronoms ist aber die Trinkwasser-VO bindend. Diese legt fest, dass Trinkwasser frei von pathogenen Keimen sein muss. Bei dem Trinkwasser, welches den Hausanschlüssen durch den Trinkwasserversorger zur Verfügung gestellt wird, ist dies sicher gestellt. Dieses Wasser hat im Schnitt eine Temperatur von 4 bis 12 °C und einen Druck von mehr als 3 bar. Dadurch ist eine Vermehrung pathogener Keime ausgeschlossen.
Anders sieht es bei warmen Wasser aus. Da dieses erst nach dem Hausanschluss bereitet (erwärmt und aufbereitet) wird, ist hier ist der Vermieter in der Pflicht, die Kontamination mit pathogenen Keimen zu vermeiden. Es gibt tatsächlich einige Verfahren, die dies auch bei niedrigeren Wassertemperaturen sicherstellen können. Wie wird denn das warme Wasser erzeugt?
eine gesetzliche Festlegung, welche Wassertemperatur warmes Wasser aus der Leitung haben muss, gibt es nicht. Für den Vermieter des Gastronoms ist aber die Trinkwasser-VO bindend. Diese legt fest, dass Trinkwasser frei von pathogenen Keimen sein muss. Bei dem Trinkwasser, welches den Hausanschlüssen durch den Trinkwasserversorger zur Verfügung gestellt wird, ist dies sicher gestellt. Dieses Wasser hat im Schnitt eine Temperatur von 4 bis 12 °C und einen Druck von mehr als 3 bar. Dadurch ist eine Vermehrung pathogener Keime ausgeschlossen.
Anders sieht es bei warmen Wasser aus. Da dieses erst nach dem Hausanschluss bereitet (erwärmt und aufbereitet) wird, ist hier ist der Vermieter in der Pflicht, die Kontamination mit pathogenen Keimen zu vermeiden. Es gibt tatsächlich einige Verfahren, die dies auch bei niedrigeren Wassertemperaturen sicherstellen können. Wie wird denn das warme Wasser erzeugt?