25.11.2009, 14:47
Hallo Michael,
ganz so einfach ist das ganze nun aber doch nicht - leider. Aus meiner Sicht ist das ganze ganz schön kompliziert.
Du hast Recht mit deiner Aussage, nur ist sie nicht vollständig.
"Übrigens auch wenn die Küche eigene "Filialen" beliefert ist sie Zulassungspflichtig. " Die Filialen werden wie selbstständige Betriebe vom Gesetzgeber angesehen --- ABER: Besteht diese Filiale als Verkaufswagen, also Filiale auf Rädern mit denselben Produkten, Umsätzen und demselben Personal, fällt der Betrieb nicht unter die Zulassung, da der Wagen als ein zum Geschäft gehörendes Utensil gesehen wird. Bewegt sich dieses Fahrzeug über einen Umkreis von 100km hinaus, so wird sein Stammhaus zulassungspflichtig.
Das ganze betrifft, wie ich jetzt gelesen habe alle lebensmittelproduzierenden Betriebe, die mit unverarbeiteten Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen.
"Wer mehr als ein Drittel seiner Produktion an Nichtendverbraucher abgibt und/oder seine Produkte über einen Umkreis von 100 Kilometern vertreibt, unterliegt der Zulassungspflicht. Diese Betriebe müssen bis zum 31.12.2009 wenigstens vorläufig von der Behörde zugelassen worden sein. Wenn nicht, droht diesen Betrieben am 01.01.2010 die amtliche Schließung oder die Einschränkung seiner Produktion unter 1/3 Abgabe an den Nichtendverbraucher.
Teigtaschenhersteller, Pizzahersteller,Frikadellenbrater, Molkereien, Käsereien, Joghurthersteller, Tiramisuhersteller und Eierlikörproduzenten sind betroffen." aus "Der praktische Schädlingsbekämpfer 11/09 S.10/11"
Es ist also ein Durcheinander, das wahrscheinlich im Einzelfall zu entscheiden ist.
mal sehen was noch kommt
ganz so einfach ist das ganze nun aber doch nicht - leider. Aus meiner Sicht ist das ganze ganz schön kompliziert.
Du hast Recht mit deiner Aussage, nur ist sie nicht vollständig.
"Übrigens auch wenn die Küche eigene "Filialen" beliefert ist sie Zulassungspflichtig. " Die Filialen werden wie selbstständige Betriebe vom Gesetzgeber angesehen --- ABER: Besteht diese Filiale als Verkaufswagen, also Filiale auf Rädern mit denselben Produkten, Umsätzen und demselben Personal, fällt der Betrieb nicht unter die Zulassung, da der Wagen als ein zum Geschäft gehörendes Utensil gesehen wird. Bewegt sich dieses Fahrzeug über einen Umkreis von 100km hinaus, so wird sein Stammhaus zulassungspflichtig.
Das ganze betrifft, wie ich jetzt gelesen habe alle lebensmittelproduzierenden Betriebe, die mit unverarbeiteten Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen.
"Wer mehr als ein Drittel seiner Produktion an Nichtendverbraucher abgibt und/oder seine Produkte über einen Umkreis von 100 Kilometern vertreibt, unterliegt der Zulassungspflicht. Diese Betriebe müssen bis zum 31.12.2009 wenigstens vorläufig von der Behörde zugelassen worden sein. Wenn nicht, droht diesen Betrieben am 01.01.2010 die amtliche Schließung oder die Einschränkung seiner Produktion unter 1/3 Abgabe an den Nichtendverbraucher.
Teigtaschenhersteller, Pizzahersteller,Frikadellenbrater, Molkereien, Käsereien, Joghurthersteller, Tiramisuhersteller und Eierlikörproduzenten sind betroffen." aus "Der praktische Schädlingsbekämpfer 11/09 S.10/11"
Es ist also ein Durcheinander, das wahrscheinlich im Einzelfall zu entscheiden ist.
mal sehen was noch kommt