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EU Zulassung für Großküchen
#4
Hallo,

Ich denke es kommt ganz darauf an, was die Großküche tut, an wen sie liefert, welche Tätigkeiten dort ausgeübt werden. Die EU-Verordnung legt fest, dass nur ein Unternehmen mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs handeln darf, wenn diese in Betrieben zugelassenen Betrieben gewonnen & verarbeitet worden sind.

Im Artikel 1 Absatz 5 sind die Ausnahmen geregelt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...205:DE:PDF
Die Zulassung gilt nicht:
... für den Einzelhandel, ausgenommen Tätigkeiten auf dem Gebiet "B2B".
... wenn die Abgabe eine nebensächliche Tatigkeit auf lokaler Ebene in kleinem Umfang darstellt
... für den privaten Umgang

Für eine Großküche ist, denke ich einmal, die Art der Tätigkeit sehr entscheidend, da sich die Großküchen in Grenzbereich dieser Verordnung befinden. So hat die Volkswagen-Zentralküche eine Zulassung (NI-EV 211), da sie in sehr großen Mengen Currywurst fertigt, die auf verschiedenen Wegen an den Endverbraucher abgegeben werden. Für den klassischen Mittagsessen-Service habe ich aber noch nicht gehört, dass eine Zulassung verlangt wurde.
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Nachrichten in diesem Thema
EU Zulassung für Großküchen - von pglass - 19.11.2009, 08:25
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 19.11.2009, 12:12
[Kein Betreff] - von pglass - 19.11.2009, 13:18
EU-VO für Hygienevorschriften für LM tierischem Ursprungs - von laganon - 19.11.2009, 15:29
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 20.11.2009, 13:01
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 25.11.2009, 13:40
[Kein Betreff] - von pglass - 25.11.2009, 14:47

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