14.09.2009, 07:21
Guten Morgen,
Deine Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da es auf den Inhalt der Schulung ankommt. Die Bezeichnung Hygieneschulung ist sehr allgemein gefasst.
Vielleicht kann ich es Dir am Beispiel unseres Unternehmens erläutern. In unserem Unternehmen haben wir als erstes eine interne Hygieneschulung. In dieser werden unsere Mitarbeiter einmal im Jahr auf betriebsspezifische Hygieneregeln hingewiesen. Wenn ein Mitarbeiter diese Schulung verpasst, wird er nicht noch einmal nachbelehrt. Ich stelle dann aber sicher, dass er das darauffolgende Jahr unterwiesen wird. Damit ist auch unser IFS-Auditor einverstanden gewesen.
Des weiteren gibt es die Schulung nach IfSchG. Hier bist Du gesetzlich verpflichtet, diese jährlich durchzuführen. Hier kommst Du um eine Nachschulung nicht drumherum. Da in dieser Schulung auch allgemeine Hygieneregeln vermittelt werden, kannst Du diese Schulung auch als Hygieneschulung betrachten.
Ähnlich liegt es bei uns bei den Arbeitsschutzunterweisungen. Auch diese müssen jährlich durchgeführt werden und daher nachschulungspflichtig.
Deine Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da es auf den Inhalt der Schulung ankommt. Die Bezeichnung Hygieneschulung ist sehr allgemein gefasst.
Vielleicht kann ich es Dir am Beispiel unseres Unternehmens erläutern. In unserem Unternehmen haben wir als erstes eine interne Hygieneschulung. In dieser werden unsere Mitarbeiter einmal im Jahr auf betriebsspezifische Hygieneregeln hingewiesen. Wenn ein Mitarbeiter diese Schulung verpasst, wird er nicht noch einmal nachbelehrt. Ich stelle dann aber sicher, dass er das darauffolgende Jahr unterwiesen wird. Damit ist auch unser IFS-Auditor einverstanden gewesen.
Des weiteren gibt es die Schulung nach IfSchG. Hier bist Du gesetzlich verpflichtet, diese jährlich durchzuführen. Hier kommst Du um eine Nachschulung nicht drumherum. Da in dieser Schulung auch allgemeine Hygieneregeln vermittelt werden, kannst Du diese Schulung auch als Hygieneschulung betrachten.
Ähnlich liegt es bei uns bei den Arbeitsschutzunterweisungen. Auch diese müssen jährlich durchgeführt werden und daher nachschulungspflichtig.