Nachschulung Hygiene - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Nachschulung Hygiene (/showthread.php?tid=3066) |
Nachschulung Hygiene - TurboS - 12.09.2009 Hallo, 1x im Jahr machen unsere Mitarbeiter eine Hygieneschulung, die von einem Externen gehalten wird. Die Schulungstermine sind so gelegt, daß jeder die Gelegenheit hat daran teilzunehmen. Nun ist es aber so, daß immer Leute krank oder im Urlaub sind. Dies ist natürlich nur ein geringer Teil. Muß man hier extra Nachschulen, oder reicht eine schriftliche Belehrung, die unterschrieben werden muß? (Maßstab IFS 5) TurboS - Kyylshrunk - 14.09.2009 Hi, ja, man muss auch die Nachzügler so schulen wie die "regulären" Teilnehmer. Das IfSG fordert eindeutig eine mündliche und schriftliche Belehrung. Für die Schulungen benötigt Ihr aber nicht zwingend einen Externen. Falls Ihr eine Hygienefachkraft o.ä. im Hause habt, kann dieser das genauso gut erledigen. Tante Edit: Ich sehe grad', Du schreibst was von Hygieneschulung. Da sieht's genau so aus. Außerdem fordert §4 der LMHV eine Erfolgskontrolle (Wörtlich steht da Nachweis der Fachkenntnis). Sprich eine Unterschrift die nur die Teilnahme an der Schulung bestätigt reicht nicht aus. Hier kann man z.B. einen kleinen Test (4-5 Fragen) schreiben lassen. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> jährliche Hygieneschulung erforderlich - laganon - 14.09.2009 Guten Morgen, Deine Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da es auf den Inhalt der Schulung ankommt. Die Bezeichnung Hygieneschulung ist sehr allgemein gefasst. Vielleicht kann ich es Dir am Beispiel unseres Unternehmens erläutern. In unserem Unternehmen haben wir als erstes eine interne Hygieneschulung. In dieser werden unsere Mitarbeiter einmal im Jahr auf betriebsspezifische Hygieneregeln hingewiesen. Wenn ein Mitarbeiter diese Schulung verpasst, wird er nicht noch einmal nachbelehrt. Ich stelle dann aber sicher, dass er das darauffolgende Jahr unterwiesen wird. Damit ist auch unser IFS-Auditor einverstanden gewesen. Des weiteren gibt es die Schulung nach IfSchG. Hier bist Du gesetzlich verpflichtet, diese jährlich durchzuführen. Hier kommst Du um eine Nachschulung nicht drumherum. Da in dieser Schulung auch allgemeine Hygieneregeln vermittelt werden, kannst Du diese Schulung auch als Hygieneschulung betrachten. Ähnlich liegt es bei uns bei den Arbeitsschutzunterweisungen. Auch diese müssen jährlich durchgeführt werden und daher nachschulungspflichtig. - Kyylshrunk - 14.09.2009 Hi, > Wenn ein Mitarbeiter diese Schulung verpasst, wird er nicht noch einmal nachbelehrt. Ich stelle dann aber sicher, dass er das darauffolgende Jahr unterwiesen wird. Damit ist auch unser IFS-Auditor einverstanden gewesen. @ laganon Schreibt die LMHV bzw. 852/2004 nicht zwingend eine jährliche Schulung vor? Wäre mir neu, dass das so geht... Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> jährliche Untersuchung nach LMHV - laganon - 29.09.2009 Danke für den Hinweis. Da muss ich dieser Sache doch noch einmal nachgehen |