14.09.2009, 07:18
Hi,
ja, man muss auch die Nachzügler so schulen wie die "regulären" Teilnehmer. Das IfSG fordert eindeutig eine mündliche und schriftliche Belehrung. Für die Schulungen benötigt Ihr aber nicht zwingend einen Externen. Falls Ihr eine Hygienefachkraft o.ä. im Hause habt, kann dieser das genauso gut erledigen.
Tante Edit:
Ich sehe grad', Du schreibst was von Hygieneschulung. Da sieht's genau so aus. Außerdem fordert §4 der LMHV eine Erfolgskontrolle (Wörtlich steht da Nachweis der Fachkenntnis). Sprich eine Unterschrift die nur die Teilnahme an der Schulung bestätigt reicht nicht aus. Hier kann man z.B. einen kleinen Test (4-5 Fragen) schreiben lassen.
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
ja, man muss auch die Nachzügler so schulen wie die "regulären" Teilnehmer. Das IfSG fordert eindeutig eine mündliche und schriftliche Belehrung. Für die Schulungen benötigt Ihr aber nicht zwingend einen Externen. Falls Ihr eine Hygienefachkraft o.ä. im Hause habt, kann dieser das genauso gut erledigen.
Tante Edit:
Ich sehe grad', Du schreibst was von Hygieneschulung. Da sieht's genau so aus. Außerdem fordert §4 der LMHV eine Erfolgskontrolle (Wörtlich steht da Nachweis der Fachkenntnis). Sprich eine Unterschrift die nur die Teilnahme an der Schulung bestätigt reicht nicht aus. Hier kann man z.B. einen kleinen Test (4-5 Fragen) schreiben lassen.
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->