02.03.2009, 11:05
Hallo Albion
als kurzfristig sieht man hier die Zeit an, die zum Be- und Entladen der Ware benötigt wird. Ich denke dass es, sehr schwer wird, einen Juristen davon zu überzeugen, dass 1 Stunde hier als kurzfristig angesehen werden soll.
Je kürzer von der vorgeschriebenen Temperatur abgewichen wird, desto besser.
Aber du hast recht, ich habe mit den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen:
...gegebenenfalls… eine angemessene… eine geeignete ……
meine Probleme
Viele Grüße
Michael Bäuml
als kurzfristig sieht man hier die Zeit an, die zum Be- und Entladen der Ware benötigt wird. Ich denke dass es, sehr schwer wird, einen Juristen davon zu überzeugen, dass 1 Stunde hier als kurzfristig angesehen werden soll.
Je kürzer von der vorgeschriebenen Temperatur abgewichen wird, desto besser.
Aber du hast recht, ich habe mit den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen:
...gegebenenfalls… eine angemessene… eine geeignete ……
meine Probleme
Viele Grüße
Michael Bäuml