29.01.2009, 19:20
Hallo zusammen,
nun, keine leichte Frage aber versuchen wir uns mal daran. Da du ja schreibst „Online selbst zusammenstellen“ gehe ich davon aus, dass der Kund dir seine Wünsche zukommen lässt und Du oder einer deiner Mitarbeiter die Teemischung zusammenstellst.
Da es sich bei Tee um ein Lebensmittel handelt, gelten hier meines Erachtens auch die entsprechenden Vorschriften.
Sicherlich hast du hier nichts mit Kühlung etc. zu tun. Aber an den baulichen Voraussetzungen kommen wir nicht vorbei.
Die Wände müssen glatt und leicht zu reinigen sein, die Decke ist so zu gestallten, das eine Staubansammlung weitestgehend vermieden wird weiter darf an der Decke kein loser Farbanstrich sein. Der Boden muss leicht zu reinigen sein. Der Raum benötigt eine Handwaschgelegenheit mit Warm und Kaltwasser. Fenster die nach außen führen müssen mit einem Fliegengitter versehen sein. Die Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge müssen ebenfalls den Anforderungen für einen „Lebensmittelbetrieb“ entsprechen.
Weiter ist darauf zu achten, dass keine Toilettenräume direkt (ohne eigenen Vorraum) an die Produktionsräume angrenzen.
Dies ist nur ein kleiner Querschnitt durch die Auflagen, die es zu erfüllen gilt.
Sicherlich ist deine TEE-Laden ein Betrieb von geringem Risiko. Ich rate dir, gehe einfach mal zu deinem zuständigem Amt (Amt für Verbraucherschutz. Ordnungsamt, Lebensmittelüberwachung oder wer auch immer das in deinem Bereich erledigt) und sprechen mit den Verantwortlichen vor Ort. Sage denen genau was du machen möchtest und die werden dir sicherlich gerne, fachkundig weiterhelfen.
Wenn du dort nicht den Erfolg hast, den du dir wünschst, was ich mir nicht vorstellen kann, dann melde dich wieder, hier im Fachkreis.
Übrigens melde dich bitte auch, wenn dein TEE Laden am Markt ist, ich trinke sehr gerne Tee und würde natürlich gerne bei dir bestellen.
Viele Grüße
Michael Bäuml
nun, keine leichte Frage aber versuchen wir uns mal daran. Da du ja schreibst „Online selbst zusammenstellen“ gehe ich davon aus, dass der Kund dir seine Wünsche zukommen lässt und Du oder einer deiner Mitarbeiter die Teemischung zusammenstellst.
Da es sich bei Tee um ein Lebensmittel handelt, gelten hier meines Erachtens auch die entsprechenden Vorschriften.
Sicherlich hast du hier nichts mit Kühlung etc. zu tun. Aber an den baulichen Voraussetzungen kommen wir nicht vorbei.
Die Wände müssen glatt und leicht zu reinigen sein, die Decke ist so zu gestallten, das eine Staubansammlung weitestgehend vermieden wird weiter darf an der Decke kein loser Farbanstrich sein. Der Boden muss leicht zu reinigen sein. Der Raum benötigt eine Handwaschgelegenheit mit Warm und Kaltwasser. Fenster die nach außen führen müssen mit einem Fliegengitter versehen sein. Die Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge müssen ebenfalls den Anforderungen für einen „Lebensmittelbetrieb“ entsprechen.
Weiter ist darauf zu achten, dass keine Toilettenräume direkt (ohne eigenen Vorraum) an die Produktionsräume angrenzen.
Dies ist nur ein kleiner Querschnitt durch die Auflagen, die es zu erfüllen gilt.
Sicherlich ist deine TEE-Laden ein Betrieb von geringem Risiko. Ich rate dir, gehe einfach mal zu deinem zuständigem Amt (Amt für Verbraucherschutz. Ordnungsamt, Lebensmittelüberwachung oder wer auch immer das in deinem Bereich erledigt) und sprechen mit den Verantwortlichen vor Ort. Sage denen genau was du machen möchtest und die werden dir sicherlich gerne, fachkundig weiterhelfen.
Wenn du dort nicht den Erfolg hast, den du dir wünschst, was ich mir nicht vorstellen kann, dann melde dich wieder, hier im Fachkreis.
Übrigens melde dich bitte auch, wenn dein TEE Laden am Markt ist, ich trinke sehr gerne Tee und würde natürlich gerne bei dir bestellen.
Viele Grüße
Michael Bäuml