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TeeOnlineShop - nettchen85 - 14.01.2009 Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich plane die Gründung eines Tee Online Shops. In welchem der Kunde sich Tees selbst zusammenstellen kann. Welche Anforderungen werden hierfür an die Räumlichkeiten gestellt? Vielen Dank - Michael Bäuml - 29.01.2009 Hallo zusammen, nun, keine leichte Frage aber versuchen wir uns mal daran. Da du ja schreibst „Online selbst zusammenstellen“ gehe ich davon aus, dass der Kund dir seine Wünsche zukommen lässt und Du oder einer deiner Mitarbeiter die Teemischung zusammenstellst. Da es sich bei Tee um ein Lebensmittel handelt, gelten hier meines Erachtens auch die entsprechenden Vorschriften. Sicherlich hast du hier nichts mit Kühlung etc. zu tun. Aber an den baulichen Voraussetzungen kommen wir nicht vorbei. Die Wände müssen glatt und leicht zu reinigen sein, die Decke ist so zu gestallten, das eine Staubansammlung weitestgehend vermieden wird weiter darf an der Decke kein loser Farbanstrich sein. Der Boden muss leicht zu reinigen sein. Der Raum benötigt eine Handwaschgelegenheit mit Warm und Kaltwasser. Fenster die nach außen führen müssen mit einem Fliegengitter versehen sein. Die Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge müssen ebenfalls den Anforderungen für einen „Lebensmittelbetrieb“ entsprechen. Weiter ist darauf zu achten, dass keine Toilettenräume direkt (ohne eigenen Vorraum) an die Produktionsräume angrenzen. Dies ist nur ein kleiner Querschnitt durch die Auflagen, die es zu erfüllen gilt. Sicherlich ist deine TEE-Laden ein Betrieb von geringem Risiko. Ich rate dir, gehe einfach mal zu deinem zuständigem Amt (Amt für Verbraucherschutz. Ordnungsamt, Lebensmittelüberwachung oder wer auch immer das in deinem Bereich erledigt) und sprechen mit den Verantwortlichen vor Ort. Sage denen genau was du machen möchtest und die werden dir sicherlich gerne, fachkundig weiterhelfen. Wenn du dort nicht den Erfolg hast, den du dir wünschst, was ich mir nicht vorstellen kann, dann melde dich wieder, hier im Fachkreis. Übrigens melde dich bitte auch, wenn dein TEE Laden am Markt ist, ich trinke sehr gerne Tee und würde natürlich gerne bei dir bestellen. Viele Grüße Michael Bäuml - Michael Bäuml - 30.01.2009 Kleiner Nachtrag zum Raum. Bitte auch daran denken, dass durch evtl. Glasbruch (Beleuchtung etc.) keine Gefahr für das Lebensmittel bestehen darf. Ich weiß nicht ob sich der TEE-Laden in einem privaten Haushalt befindet – hier währe dann noch darauf zu achten, dass Haustiere den Bereich nicht erreichen können. So, nachdem wir uns über den Raum Gedanken gemacht haben, sollten wir auch dass Produkt noch mal unter die Lupe nehmen. Da wir ja Tee in Fertigpackungen abgeben, ist hier auch die entsprechende Verordnung heranzuziehen. Auf der Verpackung ist das Gewicht, die Zutaten der Preis etc. aufzubringen. Was das Mischen und die Herstellung angeht sollten hier die Leitsätze für Tee, teeähniche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitung herangezogen werden. Aber auch hier wird das Amt vor Ort sicherlich weitere Auskünfte erteilen. Wenn noch Fragen offen sind, einfach schreiben, dafür sind wir da. Gruß Michael Bäuml |