08.01.2009, 15:10
Hallo,
nun ist es doch tatsächlich vorgekommen, daß bei einer Handabklatschprobe sogar die Nachuntersuchung den Grenzwert weit überschritten hat.
Was müssen jetzt für Maßnahmen getroffen werden? Eine weitere Belehrung wird ja wohl nichts bringen?
MFG
TurboS
nun ist es doch tatsächlich vorgekommen, daß bei einer Handabklatschprobe sogar die Nachuntersuchung den Grenzwert weit überschritten hat.
Was müssen jetzt für Maßnahmen getroffen werden? Eine weitere Belehrung wird ja wohl nichts bringen?
MFG
TurboS