27.08.2008, 08:41
@ Lupi,
leider kann ich mich erst jetzt melden (Urlaub und anschl. starke Inanspruchnahme durch Schule und eigene Kinder) <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- -->
Drui hat ein Schreiben an die Bundesgeschäfststelle gestartet auf deren Antwort ich auch sehr gespannt bin.
Die KiTa handelt hier (übertrieben?) vorsichtig. Die Hygienerichtlinien, nach denen die Betreuer handeln, stehen wahrscheinlich in deren Qualitätshandbuch, denn einen Gesetzestext ausdrücklich dazu gibt es nicht.
Ich habe das Handbuch der awo nicht vorliegen, kann aber aus dem Handbuch der Caritas zitieren. Hier steht ausdrücklich, dass "geöffnete Gläschen im Kühlschrank maximal einen Tag haltbar sind." Dies gilt nicht für "selbst zubereitete Nahrung, deren Lagerung im Kühlschrank ist nicht erlaubt."
Weiter heißt es: "Babynahrung (Milchnahrung und Gläschenkost) darf nicht wieder aufgewärmt werden." Deshalb ist es wichtig, keine bereits erwärmte und nicht geleerte Gläschen aufzubewahren.
Jede Einrichtung scheint da ihre eigenen Vorstellungen zu haben (darf sie ja auch).
Ich denke, der von Euch zur Zeit eingeschlagene Weg mit den halben Gläschen und den geschlossenen Behältern ist der richtige Weg.
Unterstützen möchte ich auf jeden Fall, dass die Kleinen noch nicht das gelieferte Essen bekommen. Die Anforderungen an die Zusammensetzung der Nahrung für Kinder unter 2 Jahren weicht von denen im Vorschulalter doch recht weit ab. Hier hilft auch nicht das pürieren. Das Essen für die älteren Kinder ist z.B. stärker gewürzt, hat eine höhere Komponentenvielfalt und vor allem auch noch eine höhere Anzahl an Zusatzstoffen. Gerade bei den Zusatzstoffen sollte auf eine Minimierung im Kleinkindalter geachtet werden.
Viel Erfolg bei Euren Bemühungen und lasst Euch nicht unterkriegen.
leider kann ich mich erst jetzt melden (Urlaub und anschl. starke Inanspruchnahme durch Schule und eigene Kinder) <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- -->
Drui hat ein Schreiben an die Bundesgeschäfststelle gestartet auf deren Antwort ich auch sehr gespannt bin.
Die KiTa handelt hier (übertrieben?) vorsichtig. Die Hygienerichtlinien, nach denen die Betreuer handeln, stehen wahrscheinlich in deren Qualitätshandbuch, denn einen Gesetzestext ausdrücklich dazu gibt es nicht.
Ich habe das Handbuch der awo nicht vorliegen, kann aber aus dem Handbuch der Caritas zitieren. Hier steht ausdrücklich, dass "geöffnete Gläschen im Kühlschrank maximal einen Tag haltbar sind." Dies gilt nicht für "selbst zubereitete Nahrung, deren Lagerung im Kühlschrank ist nicht erlaubt."
Weiter heißt es: "Babynahrung (Milchnahrung und Gläschenkost) darf nicht wieder aufgewärmt werden." Deshalb ist es wichtig, keine bereits erwärmte und nicht geleerte Gläschen aufzubewahren.
Jede Einrichtung scheint da ihre eigenen Vorstellungen zu haben (darf sie ja auch).
Ich denke, der von Euch zur Zeit eingeschlagene Weg mit den halben Gläschen und den geschlossenen Behältern ist der richtige Weg.
Unterstützen möchte ich auf jeden Fall, dass die Kleinen noch nicht das gelieferte Essen bekommen. Die Anforderungen an die Zusammensetzung der Nahrung für Kinder unter 2 Jahren weicht von denen im Vorschulalter doch recht weit ab. Hier hilft auch nicht das pürieren. Das Essen für die älteren Kinder ist z.B. stärker gewürzt, hat eine höhere Komponentenvielfalt und vor allem auch noch eine höhere Anzahl an Zusatzstoffen. Gerade bei den Zusatzstoffen sollte auf eine Minimierung im Kleinkindalter geachtet werden.
Viel Erfolg bei Euren Bemühungen und lasst Euch nicht unterkriegen.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co