14.07.2008, 09:57
Hallo und sorry, dass ich jetzt erst antworte, bin am WE nicht ins Internet gekommen.
Also es ist wirklich so, wie ich befürchtete. Es wird weiterhin einfach behauptet, dass sie das nicht dürften. Wir wollen nun noch die Vorschriften sehen, wo das drin steht – mal sehen, ob wir sie bekommen. Wir gehen ansonsten auch nicht weiter in die Konfrontation, lohnt sich ja nicht wirklich. Ich öffne die Gläschen jetzt halt zu Hause, fülle die Hälfte in eine Dose und geb das so ab. Am nächsten Tag mach ich das mit der anderen Hälfte genau so.
Interessiert mich natürlich trotzdem, ob es Hygienevorschriften geben kann, die die Aufbewahrung angebrochener Gläschen verbieten, sprich ob jede Einrichtung das nach eigenem Gutdünken handhaben darf. Eins vorneweg – ein Platzproblem im Kühlschrank gibt es garantiert nicht, weil momentan nur drei Kinder im „Gläschenalter“ dort in der Kita sind. Der Rest nimmt am angebotenen Essen teil. Womit ich bei der Beantwortung der Fragen wäre. Also es wird durch einen Lieferanten Essen angeboten (früh, mittags, nachmittags), die Eltern können ihr Kind dran teilnehmen lassen, müssen aber nicht. Wobei die Betreuer schon darauf drängen, dass die Kinder möglichst dran teilnehmen. Ich denke, das ist auch der Grund, warum man uns mit den Gläschen solche Steine in den Weg legt. Aber ich sehe nicht ein, für die winzigen Mengen, die meine Tochter bisher isst, schon so viel Geld zu bezahlen.
Das Essen ist für Kinder bis zum Schuleintritt, es gibt nicht extra was für Kleinkinder, die Küche in der Kita püriert dann halt die Portionen für die Kleineren.
Träger der Kita ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO), und mehrere Betroffene gibt es denke ich nicht, zumindest kenne ich niemanden.
Gruß, Anne
Also es ist wirklich so, wie ich befürchtete. Es wird weiterhin einfach behauptet, dass sie das nicht dürften. Wir wollen nun noch die Vorschriften sehen, wo das drin steht – mal sehen, ob wir sie bekommen. Wir gehen ansonsten auch nicht weiter in die Konfrontation, lohnt sich ja nicht wirklich. Ich öffne die Gläschen jetzt halt zu Hause, fülle die Hälfte in eine Dose und geb das so ab. Am nächsten Tag mach ich das mit der anderen Hälfte genau so.
Interessiert mich natürlich trotzdem, ob es Hygienevorschriften geben kann, die die Aufbewahrung angebrochener Gläschen verbieten, sprich ob jede Einrichtung das nach eigenem Gutdünken handhaben darf. Eins vorneweg – ein Platzproblem im Kühlschrank gibt es garantiert nicht, weil momentan nur drei Kinder im „Gläschenalter“ dort in der Kita sind. Der Rest nimmt am angebotenen Essen teil. Womit ich bei der Beantwortung der Fragen wäre. Also es wird durch einen Lieferanten Essen angeboten (früh, mittags, nachmittags), die Eltern können ihr Kind dran teilnehmen lassen, müssen aber nicht. Wobei die Betreuer schon darauf drängen, dass die Kinder möglichst dran teilnehmen. Ich denke, das ist auch der Grund, warum man uns mit den Gläschen solche Steine in den Weg legt. Aber ich sehe nicht ein, für die winzigen Mengen, die meine Tochter bisher isst, schon so viel Geld zu bezahlen.
Das Essen ist für Kinder bis zum Schuleintritt, es gibt nicht extra was für Kleinkinder, die Küche in der Kita püriert dann halt die Portionen für die Kleineren.
Träger der Kita ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO), und mehrere Betroffene gibt es denke ich nicht, zumindest kenne ich niemanden.
Gruß, Anne